Diskussion:Üble Nachrede
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Folgende Frage wurde von einer IP in den Artikel gesetzt: --Eike 11:44, 16. Sep 2005 (CEST)
Wenn ich das richtig verstehe: Wer Geschädigter oder Zeuge einer Straftat ist und den Täter als Straftäter bezeichnet, begeht üble Nachrede, solange der Täter nicht verurteilt (oder: rechtskräftig verurteilt?) ist. – Bitte an die Juristen, dies zu bestätigen und klarer zu machen und die Rechtsquelle zu nennen.