Abschussgenehmigung
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Als Abschussgenehmigung wird die Erlaubnis einer Behörde zum Abschuss eines Wildtieres oder einer bestimmten Anzahl derselben bezeichnet.
Im ähnlichen Sinn kann sie die Genehmigung zum Abschuss eines feindlichen Kampfflugzeugs oder unidentifizierbaren Flugzeugs - z. B. über einem militärischen Sperrgebiet - bedeuten.
Beide Vorgänge sind - außer in akuten Notfällen - an bestimmte, gesetzlich definierte Verfahren gebunden.
Siehe auch: Jagdsaison, Gefahr im Verzug