Amt Lauenburgische Seen
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Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Bundesland: | Schleswig-Holstein | |
Kreis: | Herzogtum Lauenburg | |
Koordinaten: | Koordinaten: 53° 42′ N, 10° 46′ O53° 42′ N, 10° 46′ O | |
Fläche: | 236,58 km² | |
Einwohner: | 12.340 (30. Sep. 2005) | |
Bevölkerungsdichte: | 52 Einwohner je km² | |
Kfz-Kennzeichen: | RZ | |
Amtsgliederung: | 25 Gemeinden | |
Adresse der Amtsverwaltung: |
Fünfhausen 1 23909 Ratzeburg |
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Webpräsenz: | ||
Amtsvorsteher: | Martin Fischer |
Im Amt Lauenburgische Seen haben sich 25 Gemeinden des Kreises Herzogtum Lauenburg (Schleswig-Holstein) zu Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Das Amt erstreckt sich entlang der Ratzeburger Seen bis zum Schaalsee im Naturpark Lauenburgische Seen. Die Verwaltung des Amtes hat ihren Sitz in der Stadt Ratzeburg. Eine Außenstelle existiert in der Gemeinde Groß Grönau, die als suburbane Siedlung vor den Toren der Stadt Lübeck die Gemeinde mit der größten Einwohnerzahl und Besiedlungsdichte des Amtsbezirkes ist. In Sterley ist ein Bürgerbüro der Amtsverwaltung eingerichtet.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Amtsangehörige Gemeinden
[Bearbeiten] Geschichte
Das Amt wurde als Amt Ratzeburg-Land mit ursprünglich 17 Gemeinden gebildet. Nach der Auflösung des Amtes Gudow-Sterley traten am 1. Januar 2007 die Gemeinden Brunsmark, Hollenbek, Horst, Klein Zecher, Salem, Seedorf und Sterley dem Amt bei. Das Amt hat sich daraufhin den heutigen Namen gegeben.
[Bearbeiten] Sonstiges
Das Amt hat bezogen auf das Kreisgebiet effektiv wie relativ den größten Anteil an Kleinstgemeinden mit weniger als 100 Einwohnern. Bereinigt um die verzerrenden Zahlen des suburbanen Groß Grönau ergibt sich anhand der Einwohnerzahlen 2005 und des Gebietsstands 2007 eine Einwohnerdichte von 37 Einwohnern/km² und eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 369 Einwohner je Mitgliedsgemeinde des Amtes Lauenburgische Seen.
[Bearbeiten] Hinweis
Gebietsänderungen zwischen Mecklenburg und Schleswig-Holstein im Jahr 1945, von denen auch Gemeinden dieses Amtes betroffen sind, beruhen auf dem Barber-Ljaschtschenko-Abkommen.
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