Arnoldshainer Abendmahlsthesen
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1957 wurden auf der Arnoldshainer Konferenz die acht Arnoldshainer Abendmahlsthesen niedergeschrieben, in denen die unterschiedlichen Abendmahlsverständnisse der lutherischen, reformierten und unierten Kirchen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden sollten.
Einige Jahre bleiben sie kirchenrechtlich unbeachtet, sie galten nur als eine Art „Studiendokument“ (Dieter Garlich), erst 1973 werden die Thesen von der EKD in der Leuenberger Konkordie zugrunde gelegt.
[Bearbeiten] Quelle
- Seminararbeit im Fach Theologie von Dieter Garlich, Osnabrück