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Auflage hat mehrere Bedeutungen:
- im Verwaltungsrecht eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt - siehe Auflage (Verwaltungsrecht).
- in der Judikative ein Rechtsinstrument der Staatsanwaltschaft oder der Teil eines Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses Auflage (Justiz) und Auflage (Jugendstrafrecht)
- eine Anordnung bei einer Schenkung oder in einer letztwilligen Verfügung - siehe Auflage (Zivilrecht).
- die Auflage einer Publikation, im Buchwesen bzw. Verlagswesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Printmedien.
- in der Kunst das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung.
- in der Mechanik eine Fläche, die durch eine Masse belastet wird (Auflagefläche).
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |