Büchersendung
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Die Büchersendung ist eine Dienstleistung diverser Postdienstleister mit ermäßigtem Porto. Durch die Ermäßigung gegenüber Postpaketen und Päckchen soll der Versand des Kulturgutes Buch die Bildung der Bevölkerung fördern. Nicht zu verwechseln ist die Büchersendung mit einer Drucksache. Vom 1. Juli 1952 an wurden in Anpassung an die Bestimmungen des internationalen Postdienstes Büchersendungen zunächst versuchsweise als Drucksachen zu ermäßigter Gebühr im innerdeutschen Postverkehr zugelassen.
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[Bearbeiten] Versandbedingungen in Deutschland
[Bearbeiten] Zugelassene Druckwerke
Unter die Versendung fallen Zeitungen und Zeitschriften, die im Bundesgebiet herausgegeben und unmittelbar von den Verlegern oder von Zeitungsvertriebsstellen (Zeitungshändler usw.) versandt werden. Darüber hinaus gilt die Regelung für folgende Druckwerke:
- Bücher
- Druckhefte
- Broschüren
- Musiknoten
- Landkarten
- Kalender
[Bearbeiten] Erlaubte Beilagen
Als Beilagen sind ausschließlich erlaubt:
- Rechnung (der Dienstleistung)
- Zahlungsverkehrsvordruck
- Rückantwortumschlag
- Leih- und/oder Buchlaufkarte
Nur auf dem Umschlag sowie auf je zwei aufeinander folgenden Seiten am Anfang und Ende des Werkes ist Werbung zugelassen. Diese Druckerzeugnisse müssen einen Einband oder Umschlag haben und an einer Seite fest zusammengehalten sein.
[Bearbeiten] Kennzeichnung und Verpackung
Die Sendung muss mit dem Vermerk Büchersendung oder Drucksache zu ermäßigter Gebühr oberhalb der Anschrift gekennzeichnet werden und freigemacht sein.
Das Höchstgewicht der Sendung beträgt 1 kg. Seit 1. April 1993 werden Büchersendungen in Angleichung an die neuen Briefformate ebenfalls als Standard, Kompakt, Groß und Maxi angeboten.
[Bearbeiten] Versendung im Ausland
Bei Sendungen ins Ausland sind auch Bücher usw. als Ware erlaubt, sie können verschlossen eingeliefert werden. Der Kunde erklärt sich kraft der AGB automatisch mit der möglichen Öffnung einverstanden. Die Kennzeichnung lautet: Presse und Buch International.
[Bearbeiten] Folgen von Verstößen
Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt eine Rücksendung oder es wird Nachporto erhoben. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird stichprobenweise kontrolliert, daher ist ein offener Versand erforderlich, d.h. ein zerstörungsfreies Öffnen und Wiederverschließen des Umschlages - z.B. mittels Musterklammern - muss möglich sein.
[Bearbeiten] Verwandte Themen
- Portal:Post
- Ebenfalls reduziertes Porto gibt es bei der Warensendung
- Drucksache, Mailing