Betäubungsmittel
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Betäubungsmittel sind nach deutschem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Stoffe oder Zubereitungen, für deren straffreien Umgang d.h. Anbau, Herstellung, Handel, Einführ, Ausfuhr, Abgabe, Verläußerung, Inverkehrbringung und Erwerb man eine Erlaubnis benötigt (§ 3 BtMG). Betäubungsmittel in diesem Sinne haben meist ein gewisses Abhängigkeitspotential. Sie sind abschließend im Anhang des Betäubungsmittelgesetz aufgelistet.
Der Begriff Betäubungsmittel stammt aus der Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts und umfasste damals die zur "Betäubung" starker Schmerzen verwendeten Stoffe wie Opium, Morphin und Cocain.
Zum einen werden zu den Betäubungsmittel Drogen, wie Heroin, Marihuana oder auch Cannabis gezählt, die als "illegale Drogen" bezeichnet werden. Daneben gibt es aber auch eine größere Zahl von medizinisch-therapeutisch verwendeten Stoffen. Hierzu zählen z.B. Morphin, Oxycodon, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat (Ritalin), Modafinil, Kokain und Barbiturate. Diese Stoffe dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten mit einem speziellen Rezept (dem sogenannten "Betäubungsmittelrezept") verordnet werden. Auslandsreisen mit verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln erfordern nach dem Schengener Abkommen Bescheinigungen vom verschreibenden Arzt (Muster beim BfArM), die vom Gesundheitsamt bestätigt werden müssen.
Als dritte Gruppe der Betäubungsmittel werden bestimmte Stoffe zusammengefasst, die als Zwischenprodukte bei der Herstellung von psychoaktiven Stoffen auftreten.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Betäubungsmittelgesetz
- Infoseite des Zolls zum Reisen mit Betäubungsmitteln
- Btm-Verschreibungsverordnung
- Erowid - Datenbank zu psychoaktiven Substanzen (eng.)
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