Betriebliche Umweltpolitik
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Die betriebliche Umweltpolitik ist die schriftliche Erklärung über die Absichten und Grundsätze einer Organisation (Betrieb, Behörde etc.) im Umweltschutz.
Die Erstellung einer schriftlichen Umweltpolitik ist für Organisationen, die ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS-Verordnung einführen, verbindlich vorgeschrieben. Als strategisches Dokument muss die Umweltpolitik von der obersten Leitung der Organisation (z. B. der Geschäftsführung) festgelegt werden. In den Vorgaben ISO 14001 und EMAS-Verordnung werden Mindestanforderungen an eine Umweltpolitik festgelegt, beispielsweise muss die Organisation sich zur Einhaltung der Anforderungen aus dem Umweltrecht und zur ständigen Verbesserung der Umweltleistung verpflichten. Teilweise gehen mittlerweile die Aufgaben dieses Umweltmanagements in ein umfassenderes Nachhaltigkeitsmanagement ein.