Bezirksschülersprecher
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bezirksschülersprecher existieren nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen,
[Bearbeiten] Bayern
Ein Bezirksschülersprecher (BSSP, Bezi) und sein Stellvertreter werden in Bayern von den Schülersprechern der Gymnasien auf Bezirksaussprachetagungen (BAT) der acht Schulaufsichtsbezirke, die sich mit den Regierungsbezirken decken, wobei der Regierungsbezirk Oberbayern wegen seiner Größe in die beiden Schulaufsichtsbezirke "Oberbayern-Ost" und "-West" geteilt wurde (diese Aufteilung spaltet auch die Stadt München) auf ein Jahr gewählt. In der Praxis betrachten sich Bezirksschülersprecher und Stellvertreter als gleichberechtigt und nennen sich beide Bezirksschülersprecher. Der Bezirksschülersprecher hat nach § 107 GSO folgende Aufgaben:
- Er übernimmt unbeschadet der Gesamtleitung durch den Ministerialbeauftragten den Vorsitz bei der Bezirksaussprachetagung.
- Er erhält regelmäßig, mindestens zweimal im Halbjahr, Gelegenheit zu einer Besprechung mit dem Ministerialbeauftragten.
- Er ist befugt, mit Zustimmung des Ministerialbeauftragten Informationen an die Schülersprecher der Schulen des Bezirks zu geben, soweit sie dem Erfahrungsaustausch und der Arbeit der Schülermitverantwortung an der einzelnen Schule dienlich sind.
- Er schlägt einen Schüler der Gymnasien für die Berufung in den Landesschulbeirat vor.
- Er nimmt an der jährlichen Besprechung der Bezirksschülersprecher mit den Ministerialbeauftragten im Staatsministerium teil.
- Er nimmt an den Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft Schülermitverantwortung teil.
Die Bezirksschülersprecher für die Gymnasien treffen in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) SMV mit den bei den Ministerialbeauftragten bestellten für die SMV zuständigen Lehrkräften der Bezirke zusammen. Dieses Gremium tagt zweimal im Jahr unter Vorsitz einer vom Ministerium bestellten Lehrkraft. Die Arbeitsgemeinschaft hat nach § 108 GSO die Aufgabe, "Wünsche und Anregungen der Schülermitverantwortung der Schulen von allgemeiner Bedeutung zu beraten und dem Staatsministerium mit einer Empfehlung vorzulegen", sie ist aber kein demokaratisch legitimiertes Vertretungsgremium, da den Lehrkräften in diesem Gremium diese Legitimation fehlt.
Die 16 Bezirksschülersprecher haben sich in der 1984 gegründeten Landesschülervertretung Bayern - Landesvereinigung der bayerischen Bezirksschülersprecher e.V. organisiert, da im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz keine Schülervertretung auf Landesebene vorgesehen ist, was in der Bundesrepublik Deutschland sonst kein Beispiel findet.
Bezirksschülersprecher sind in Bayern nur für die Gymnasien vorgesehen. Auch Realschüler haben in der Vergangenheit schon solche gewählt, diese wurden vom Kultusministerium oder dem zuständigen Ministerialbeauftragten für die Realschulen eines Bezirkes aber nicht als solche anerkannt, geschweige denn unterstützt.
[Bearbeiten] NRW
Die Bezirksschülersprecher (BSSP) sind die Vertreter der Schülersprecher eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt (Regel in NRW). Jedoch ist es eine Satzungsangelegenheit der jeweiligen Bezirksschülervertretung, einen BSSP als Vostizenden des Bezirksvorstands bzw. Repräsentanten der Bezirksschülervertertung zu haben. Sie werden i. d. R. jährlich auf der Bezirksdelegiertenkonferenz (kurz BDK) gewählt, die ebenfalls mindestens 2x im Jahr tagt.
Momentan sind die Bezirksschülervertretungen in der kreisfreien Stadt Köln und des Kreises Lippe die einzigen bestehenden ohne Bezirksschülersprecher. Dort ist jedes Vorstandsmitglied gleichberechtigt, wobei die interne Koordination durch ein koordinierendes Mitglied, ähnlich wie bei der LandesschülerInnenvertretung NRW wahrgenommen wird. Nach außen hin tritt dieses koordinierende Mitglied jedoch nicht in besonderer Weise in Erscheinung.