Biritualismus
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Unter Biritualismus (von lat. bi=zwei; ritus=heiliger Brauch) versteht man die Tatsache, dass ein katholischer Geistlicher in mehreren, d. h. in der Regel zwei Riten Gottesdienste feiern darf, z. B. den römischen (lateinischen) und den byzantinischen Ritus. Für Priester, die dem lateinischen Ritus angehören, ist hierzu eine Erlaubnis der Kongregation für die Ostkirchen in Rom erforderlich. Griechisch-katholische Geistliche und Angehörige der anderen sogenannten unierten Kirche müssen diese bei ihrem Bischof beantragen. Die Zugehörigkeit zu der jeweiligen eigenen Kirche (wie z.B. der lateinischen) bleibt dabei unberührt.
In Kreisen katholischer Altritualisten meint Biritualismus die Einzelnen oder Gemeinschaften kirchenrechtlich eingeräumte Möglichkeit, den Gottesdienst, besonders die Messfeier, sowohl nach dem „1962er Ritus“ zu vollziehen als auch in den heute geltenden Formen. Dies setzt die Betroffenen dem Vorwurf Gleichgesinnter aus, sich nicht genügend eindeutig zu verhalten und die Reinheit der „alten Liturgie“ zu gefährden.
Siehe auch: Monoritualismus.