Diskussion:BOS-Funk
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[Bearbeiten] Frequenzangaben
Sollte man die UB/OB-Angaben in MHz nicht vielleicht beibehalten? Oder findet man woanders in der Wikipedia eine Auflistung der Kanal-Frequenzen? Mich als Nicht-Funker aber Funk-Interessierten würden solche Angaben freuen, um einfach die Belegung der Bänder sehen zu können. --Energiequant 12:30, 1. Okt 2004 (CEST)
- Es ist unüblich die Frequenzen anzugeben, da die Kanäle einfacher sind. Es gibt hunderte von Kanälen, die alle aufzulisten wäre unsinnig. Auch die Belegung der einzelnen Bänder dürfte uninteressant sein, da jedes Band irgendwo belegt wird und man mit solchen Liste ganze Bücher füllen kann. Master of Desaster 16:57, 1. Okt 2004 (CEST)
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- Kanalbelegungspläne und auch Frequenzlisten dazu finden sich im Internet haufenweise. Zu finden über www.Google.de zum Beispiel unter den Stichworten BOS Funk Kanalplan. Ocolu 13:27, 3. Okt 2004 (CEST)
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- Die Frequenzen findet jeder, der sich mit der Materie befaßt, sowieso. Allerdings kann das unbefugte Abhören von BOS-Funk mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, und das ist auch gut so. Die Frequenzen sollten IMHO draußen bleiben, damit nicht jeder N00b mit einem Scanner sie abhören kann; kann er sowieso, aber die Wikipedia sollte ihn nicht auch noch dabei unterstützen. --Dingo 20:00, 3. Okt 2004 (CEST)
[Bearbeiten] Diese Namen...
Was sollen denn die Namen bei den 4m-Bändern und 2m-Bändern (Florentine, Sama, Pelikan etc.)?
Haben die umgangssprachliche Bedeutung, gehören die zum Szene-Jargon?
[Bearbeiten] Zu "diesen" Namen:
Das sind im Prinzip "Codes" für die Organisationen.
Man sagt also z.B. nicht "Freiwillige Feuerwehr Stadt-Stadtteil, erstes LF 16/12" sondern Florian Stadt X/YY/Z.
Dabei steht X meist für den Stadtteil oder die Gemeinde, YY für den Fahrzeugtyp und Z für eine fortlaufende Nummer, also z.B. "Florian Frankfurt 2/44/3" für das dritte LF 16-12 des Stadtteils 2 von Frankfurt.
Da auf den unterschiedlichen Kanälen auch mal mehrere Organisationen funken, oder eine Organisation sich mit einer anderen Abstimmen muss, hat man verschiedene Codenamen ausgewählt.
Beispielsweise heisst die Feuerwehr auf dem 4m-Band "Florian", die DLRG "Pelikan", etc.
Man weiss also immer, mit wem man spricht.
Anmerkung von Michi: Hier im Lkr Roth ist es meines Wissens so, dass die "Florians" der Feuerwehr stationäre Geräte oder Geräte im Wagen darstellen und die "Florentinen" sind die Handfunkgeräte. Das hat mir mal ein Feuerwehrmann erzählt. Ich finde aber im Netz nichts verwertbares und will im Artikel nichts ändern, was ich nicht verifizieren kann. Hat jemand genaue Infos? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.171.174.26 (Diskussion • Beiträge) 21:48, 15. Feb 2007 (CEST)) -- Flothi 23:35, 15. Feb. 2007 (CET)
- Florian: 4-Meter-Band (üblicherweise Alarmierung, Rücksprache Leitstelle), Florentine: 2-Meter-Band: Einsatzstellenfunk --Flothi 23:35, 15. Feb. 2007 (CET)
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- wobei es auch tragbae 4-Meter Geräte gibt und fest eingebaute 2-Meter Geräte --80.129.59.141 10:15, 17. Feb. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Strafbarkeit?
Ist das überhaupt noch aktuell? Es gab doch vor einiger Zeit ein Urteil das besagt es sei nicht strafbar BOS-Funk abzuhören und die Betreiber müssen sicherstellen das sowas nicht möglich sei.
Hierzu fand ich folgenden Text: "In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet: Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es: Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!"
- Diese Information ist juristisch korrekt und auch anderswo belegt. Man sollte die kopieren und mit sich führen, wenn man mit seinem Scanner spazierengeht. Früher war es tatsächlich verboten, „das nicht-öffentlich gesprochene Wort” über Draht (Telefon/Induktionsschleifen, „Krokodilklemmen” oder Wanzen) bzw. Funk (Scanner) mitzuhören oder gar für eigene Zwecke „auszuwerten”. Die aktuellen EU-Richtlinien „harmonisierten” diese restriktiven Zöpfe in Richtung weitgehende Freiheit, dem sich die EU-Länder nach und nach anpassen. Gegen digitale Verschlüsselung in der „nächsten Generation” von BOS- und anderen Funksystemen ist derzeitig noch kein „dechiffrierendes Jedermann-Verfahren” auf dem „Markt”, das online die Traffic-Verschleierung knacken kann. Auch verhindert das exorbitant teure Umrüsten der Geräteparks ein schnelles „Digitalisieren” (wobei jedoch die aktuelle politische „Terroristen-Hatz” seit dem Kriege-Auslösenden „9/11-Theater” weltweit die entsprechende Industrie, Motorola, AEG, Ascom, Yaesu, Storno usw., sicher entsprechend kostenintensiv voran „pushen” wird). 84.44.136.90 02:28, 17. Feb. 2007 (CET)