Brandschutzordnung
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Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie die Maßnahmen, die Brände verhüten sollen.
Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung ist in Deutschland durch die DIN 14096 geregelt. Eine Brandschutzordnung ist immer in Zusammenhang mit einem Brandschutzplan zu sehen.
[Bearbeiten] Gliederung
Die Brandschutzordnung eines Betriebes gliedert sich in drei Teile
Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind ( Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer, Brandschutzwarte, Brandschutzbeauftragter u.a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.