Dauerschuldverhältnis
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Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, der nicht durch einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung (wie etwa beim Kauf- oder Werkvertrag) erfüllt wird, sondern der durch einen fortlaufenden Leistungsaustausch charakterisiert ist.
Ein Dauerschuldverhältnis kann befristet oder unbefristet sein. Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis wird durch Kündigung beendet. Dabei kann eine Kündigungsfrist zu beachten sein.
Die wichtigsten Dauerschuldverhältnisse sind:
- Miete
- Arbeitsvertrag
- Bezugsvertrag als atypischer Kaufvertrag, z. B. Zeitschriftenabonnements.
Auch Versicherungsverträge sind Dauerschuldverhältnisse (z. B. Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung).
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