Doppelzimmer
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Der Begriff Doppelzimmer (DZ) stammt aus der Touristik. Es ist damit ein Hotelzimmer gemeint, das von zwei Personen bewohnt wird. Im Vergleich zum Einzelzimmer ist die Übernachtung im Doppelzimmer billiger, da der zweite Vollzahler nicht fehlt und der entgangene Gewinn im Vergleich zum Einzelzimmer nicht kompensiert werden muss, der Aufwand für den Hotelier aber fast der gleiche ist (z. B. Reinigungsaufwand).
Insbesondere bei geschäftmäßig veranstalteten Gruppenreisen wird daher oftmals ein Einzelzimmerzuschlag verlangt. In der Praxis werden Gruppenreisen häufig von mehreren Einzelreisenden gebucht. Hier werden dann aus wirtschaftlichen Gründen „halbe Doppelzimmer" angeboten, was der Zusammenlegung zweier Einzelreisender in einem Doppelzimmer entspricht. Der Reiseveranstalter verlangt in diesem Fall in der Regel keinen Einzelzimmerzuschlag. Ein halbes Doppelzimmer kann auch bedeuten, dass ein Doppelzimmer nur von einer Person bewohnt wird. Insbesondere bei komfortorientierten Reisenden ist diese Form der Unterbringung beliebt, die in den touristischen Ausschreibungen zumeist als „Einzelzimmer=Doppelzimmer“ angeboten wird.
Siehe auch:
Hotelklassifikation in Deutschland, Hotelstern, Unterkunft, Ferienwohnung, Pension