Eichamt
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Die Eichämter der Bundesländer sind in Deutschland für das gesetzliche Messwesen zuständig (verstaatlicht 1912). Hauptaufgabe ist die Überwachung und Eichung von Messgeräten, die aufgrund ihrer Verwendung der Eichpflicht unterliegen. Die Eichämter unterstehen organisatorisch dem Wirtschaftsministerium des Landes und sind an Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gebunden.
Die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM) ist eine gemeinsame Aus- und Fortbildungseinrichtung für die Eichbediensteten aller Bundesländer mit Sitz in München.
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[Bearbeiten] Aufgaben
- Eichung von Taxametern, Zapfsäulen, Tankfahrzeugen, Waagen, Gewichten (Einzelhandel), medizinischen Messgeräten
- Aufsicht über die staatlich anerkannten Prüfstellen, bei denen Verbrauchsmessgeräte (Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler) geeicht werden
- Zulassung und Überwachung von Messgeräten für das Eichen (Prüfstände) und Eichung von Normalen
- Durchführung von Befundprüfungen an Messgeräten
- Überwachungen von Fertigpackungen nach Gewicht bzw. Volumen
[Bearbeiten] Deutsche Länder
In Deutschland sind die Landeseichämter für das jeweilige Bundesland zuständig.
Bundesland / Sitz des Landeseichamts
- Baden-Württemberg in Stuttgart
- Bayern in München
- Berlin und Brandenburg in Kleinmachnow
- Bremen
- Hamburg
- Hessen in Darmstadt
- Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin
- Niedersachsen in Hannover
- Nordrhein-Westfalen in Köln
- Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach
- Saarland in Saarbrücken
- Sachsen in Dresden
- Sachsen-Anhalt in Halle
- Schleswig-Holstein in Kiel
- Thüringen in Ilmenau
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich werden die Aufgaben des Eichwesens vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wahrgenommen.
[Bearbeiten] Weblinks
- eichamt.de - Einstiegsseite für die Institutionen des Gesetzlichen Messwesens in Deutschland
- dam-germany.de - Homepage der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM)