Epilepsiechirurgie
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Bei Menschen mit Epilepsie, bei deren medikamentöse Behandlung nicht zu einer zufriedenstellenden Lebenssituation führt, sollte die Möglichkeit einer epilepsiechirurgischen Behandlung überprüft werden.
Die Epilepsiechirurgie, d. h. die Behandlung der Epilepsie mittels neurochirurgischer Verfahren, ist eine mittlerweile hervorragend erprobte und anerkannte Behandlungsform. Operationen, bei denen das anfallserzeugende Hirngebiet ("epileptogenes Areal") entfernt wird, sind nur bei fokalen, also herdförmigen Epilepsien möglich. Durch sehr genaue Verfahren ist es heute möglich, den übererregbaren Nervenzellverband mit einer Genauigkeit von wenigen Millimetern einzugrenzen.
Spezialuntersuchungen können das umschriebene Hirngebiet als epileptogenes Areal identifizieren. Es muss allerdings so weit als möglich ausgeschlossen sein, dass eine chirurgische Entfernung dieses Areals zu Störungen im Befinden, im Verhalten und in der kognitiven Leistungsfähigkeit führen würde, was durch die prächirurgische Epilepsiediagnostik herausgefunden wird. Eine vorübergehende Einpflanzung von Elektroden unter die Schädeldecke oder sogar in das Gehirn (Tiefenelektrode) können eine präzise Information über den Ort des Anfallsursprungs und eine Vorhersage über die Gedächtnisleistung nach der Operation geben. Das minimiert das Risiko, dass zu viele Nervenzellen entfernt werden, und ist von großer Bedeutung, da der Herd oft unmittelbar an Bereichen des Gedächtnisses oder am Sprachzentrum anliegt. Neben dieser Spezialuntersuchung spielen die bildgebenden Verfahren, wie die Magnetresonanztomografie (MRT), d. h. die Darstellung des Gehirns in Schnittbildern mittels einer bestimmten Magnettechnik, und die Funktionelle Magnetresonanztomografie (fMRI) eine wichtige Rolle.
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