Erwerbsberechtigte
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Eine erwerbsberechtige Person im Sinne des Waffenrecht ist der Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Nach dem Waffenrecht müssen Verkaufsanzeigen für legal erwerbliche Waffen in Deutschland mit dem Zusatz "nur an Erwerbsberechtige" versehen werden, hier wird meist die Abkürzung EWB verwendet.