Fahndung
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Unter Fahndung versteht man allgemein die polizeiliche Suche nach Personen, die Straftaten begangen haben oder Straftaten verdächtigt werden, vermisst werden, geisteskrank bzw. selbstmordgefährdet sind, als Zeugen vor Gericht erscheinen sollen oder aus anderen Gründen gesucht werden, oder die Suche nach Sachen (Gegenständen), die im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, insbesondere Diebesgut. Die Personen sind entweder per Haftbefehl oder per Fahndungsverfügung (bei Gefahrenabwehr) gesucht.
Dabei unterscheidet man verschiedene Fahndungsarten wie Grenzfahndung oder Zielfahndung, die im Folgenden erläutert werden. Bei Schleierfahndung und Rasterfahndung handelt es sich dagegen nicht um Fahndungsmethoden im eigentlichen Sinn (Schleierfahndung = Personenkontrollen, Rasterfahndung = Datenabgleich).
Die Durchführung der Personenfahndung je nach Rechtsgebiet und Zielsetzung verschieden. Die internen Fahndungen nach Personen sind gegenüber den externen Fahndungen unterschiedlich. Die Fahndung nach Personen richtet sich auch nach der Bedeutsamkeit einer Person, kriminalistisch nach dem zurückliegenden Tatzeitraum und der Erfolgsaussicht sowie polizeitaktisch nach der zur Verfügung stehenden Personalstärke.
Personen und Sachen werden national (z. B. im bundesdeutschen Informationssystem der Polizei (INPOL), oder international (z. B. im europäischen SIS) zur Fahndung ausgeschrieben. Der Fahndungserfolg ist wichtig für die Aufklärungsquote. Für alle deutschen Polizeien gilt für die Fahndung die Polizeidienstvorschrift 384.1.
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[Bearbeiten] Personenfahndung
Der Fahndungszweck ist bei der Personenfahndung vielfältig, er richtet sich vor allem nach dem Ziel (Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr). Im Einzelnen hat sie zum Ziel:
- a) die Festnahme, Ingewahrsamnahme oder Verhaftung,
- b) die Ermittlung des derzeitigen Aufenthaltsorts – Aufenthaltsermittlung – (bei Vermissten oder zwecks Zustellung einer gerichtlichen Vorladung) oder
- c) die Anhaltung zwecks Identitätsfeststellung oder Ingewahrsamnahme (z. B. abgängige Minderjährige), bei Sachen ist es die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme. Sobald der Fahndungszweck erreicht ist, wird die Fahndung von der ausschreibenden Dienststelle widerrufen, und die Fahndungsmaßnahmen werden eingestellt.
Die Fahndungsinstrumente sind sehr vielfältig und breit gefächert. Sie sind zudem kombinierbar und bedienen sich auch modernen Techniken. Je besser die Personenfahndung funktioniert, desto höher ist die Aufklärungsquote.
- Hauptartikel: Personenfahndung
[Bearbeiten] Sofortfahndung
Die Sofortfahndung ist die Fahndung nach Personen und/oder Sachen, die während des Ersten Angriffs im Rahmen eines Polizeieinsatzes angestrengt wird. Sie kann nach schweren Straftaten und zeitnah zur Tatzeit auch eine Ringfahndung beinhalten.
[Bearbeiten] Ringalarmfahndung
Eine Ringalarmfahndung (teilweise auch Ringfahndung genannt) ist eine Sofortfahndung nach einer nicht unbedeutenden Straftat eingeleitet. Ziel dieser Personenfahndung (bei Kennzeichen auch eine Sachfahndung) ist die Festnahme, um so eine Flucht verhindern zu können
Beispiel: Die Polizei erfährt von Bankraub soeben. In der Folge wird durch die Polizeileitstelle der sogenannte Ring ausgelöst. Den Streifenwagen werden taktische vorher festgelegte Punkte (sogenannte Ringpunkte) zugewiesen, die sie anfahren müssen, um dort z.B. Kennzeichen passierender Fahrzeuge zu notieren oder nach Verdächtigen Ausschau zu halten.
Der Ring wird immer in einem bestimmten Radius um den Tatort gezogen, so ist beispielsweise der "Ring-20 X" im Umkreis vom 20 km um den Ort X gezogen. Vielfach werden Ringalarmfahndungen auch auf angrenzende Zuständigkeitsbereiche ausgeweitet.
Wenn die Ringalarmfahndung keinen Erfolg mehr verspricht, wird der Ring aufgelöst, die weitere Fahndung erfolgt dann, neben dem Einsatz der Kriminalpolizei, im Rahmen des Streifendienstes.
[Bearbeiten] Sachfahndung
Fahndungsinstrumente bei Sachfahndungen sind unter anderem Grenzkontrollen (inklusive Flughäfen), Überprüfungen in Pfandhäusern, auf Flohmärkten und die Beobachtung von Auktionen bei in- und ausländischen Auktionshäusern und im Internet.
- Hauptartikel: Sachfahndung
[Bearbeiten] Steckbrief- und Öffentlichkeitsfahndung
Steckbrief- und Öffentlichkeitsfahndungen sind Hilfsmittel für andere Fahndungen, die die Öffentlichkeit in die Fahndung einbinden. Sie wird beispielsweise mittels Fahndungsfotos und Steckbriefe informiert, die in lokalen Nachrichtensendungen gezeigt werden oder an öffentlichen Plätzen ausgehängt werden. Für Hinweise, die zur Ergreifung von flüchtigen Personen führen oder für Hinweise auf Sachen werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft oder auch von Privat Belohnungen ausgelobt.
In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es Bürger, deren einzige es ist, flüchtige Straftäter aufzuspüren und so von den Belohnungen zu leben. Diese Personen werden Kopfgeldjäger (Bounty Hunter) genannt.
- Hauptartikel: Öffentlichkeitsfahndung
[Bearbeiten] Grenzfahndung
Die Grenzfahndung bezeichnet die allgemeine oder gezielte Fahndung an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der inländischen Flug- und Seehäfen. Sie ist Teil der grenzpolizeilichen Kontrolle.
[Bearbeiten] Zielfahndung
Zielfahndung ist die planmäßige, aktive Suche der Strafverfolgungsbehörden nach ausgewählten Straftätern, die besonders gefährlich sind oder wegen besonders schwerer Gewalt- oder Wirtschaftsdelikte (§§ 98a, 100a, 110a StPO) ausgeschrieben sind. Kriminalbeamte stellen zu diesem Zweck intensive Nachforschungen an und reisen gegebenenfalls in andere Länder, um die dortigen Behörden zu unterstützen, sollte es konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort der Zielperson geben.
[Bearbeiten] Situation in der Schweiz
Definition: Zielfahndung ist die wörtlich umgesetzte, gezielte und intensive Fahndung nach einem besonders ausgesuchten, zahlenmässig kleinen Kreis von Schwerkriminellen. Zweck ist die systematische und umfassende Beschaffung von Informationen, die zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des oder der gesuchten Straftäter führen und die Festnahme ermöglichen.
Zielfahndungsmassnahmen werden in erster Linie ergriffen bei schweren Straftaten gegen Leib und Leben, gemeingefährlichen Vergehen oder Verbrechen, der Fahndung nach Straftätern aus dem OK-Bereich und nach entwichenen Schwerkriminellen und gemeingefährlichen Tätern. Zielfahndungen werden in der Schweiz ausschliesslich durch spezialisierte Fahndungseinheiten des Bundes und der Kantone geführt, haben häufig einen internationalen Charakter und erfordern eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden.
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