Georg Friedrich Puchta
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Georg Friedrich Puchta (* 31. August 1798 in Cadolzburg bei Nürnberg; † 8. Januar 1846) war ein berühmter deutscher Jurist im 19. Jahrhundert.
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[Bearbeiten] Kurzfassung
Puchta war einer der wichtigsten Vertreter der Pandektenwissenschaft. Puchta prägte als bedeutender Vertreter der Begriffsjurisprudenz den Ausdruck Begriffspyramide. Nicht der Gesetzgeber oder der Richter, sondern die die Rechtsüberzeugungen des Volkes zum Ausdruck bringende Rechtswissenschaft sollte nach Puchta das Recht fortentwickeln.
[Bearbeiten] Leben und Wirken
Die Eltern Puchtas waren Dr. iur. Wolfgang Heinrich Puchta (* 1769; † 1843) und Johanna Philippina Heim. Er war der erstgeborene Sohn von insgesamt sieben Kindern, von denen zwei früh starben. Sein Bruder Dr. phil. Christian Heinrich Puchta (* 1808; † 1858) studierte Philologie und Theologie an der Universität Erlangen und war zuletzt Pfarrer in Augsburg.
Puchta besuchte von 1811 bis 1816 das Ägidiengymnasium in Nürnberg, das seit seiner Gründung die klassisch-humanistische Tradition pflegte. Durch den dortigen Rektor Hegel erfuhr Puchta bereits eine Grundausbildung in Philosophie.
Das Studium der Rechtswissenschaft begann Puchta im Jahr 1816 an der Universität Erlangen, wobei sein Vater ihn zugleich in die juristische Praxis eingeführte. Zu diesem Zeitpunkt lehrte der bekannte Professor Christian Friedrich Glück in Erlangen. Seine besondere Verehrung für ihn drückte Puchta mit den Worten aus: "Jede Universität ist freilich mit einem Pfahl im Fleisch geplagt, aber die hiesige Fakultät hat, wenn Glück stirbt, nichts als Pfähle".
Nach dem Abschluss des Studiums promovierte Puchta 1820 mit der Dissertation „De itinere, actu et via” und habilitierte im selben Jahr ebenfalls an der Universität Erlangen.
1821 unternahm Puchta eine längere Deutschlandreise zu den damals bedeutenden Universitäten von Jena, Berlin, Göttingen, Bonn und Heidelberg, wo Kontakt zu den dort Lehrenden aufnahm. Die Eindrücke dieser Reise bewogen Puchta der historischen Rechtsschule um Friedrich Carl von Savigny beizutreten, der zu dieser Zeit in an der Universität Berlin lehrte. Mit ihm unterhielt Puchta ab 1823 einen regen Briefwechsel, aus dem 86 Briefe entstammten (vgl. unten Literatur).
Aus dieser Überzeugung publiziert Puchta 1822 sein erstes großes Werk: Grundriß zu Vorlesungen über juristische Encyclopädie und Methodologie.
1823 wurde Puchta außerordentlicher Professor in Erlangen, wo er neben romanistischen Fächern auch Enzyklopädie, Kirchenrecht und deutsches Recht behandelte. 1828 erschien der erste Band seines zentralen Werkes Das Gewohnheitsrecht.
Unter Hinzuziehung seiner mittlerweile zur Freundschaft gereiften Bekanntschaft mit Friedrich Carl von Savigny wechselte er 1828 an die Universität nach München, wo er eine ordentliche Professur erhielt. Während dieser Zeit traf er den ihm bereits von seiner Zeit in Erlangen bekannten Professor Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling, von dessen Vorlesung zum Thema „Vorlesungen über Philosophie der Mythologie und Offenbarung“ er begeistert war.
1835 wurde Puchta unter Mitwirkung von Friedrich Carl von Savigny ordentlicher Professor in Marburg für Römisches Recht und Kirchenrecht, wo er bis 1837 blieb. 1837 erschien Puchtas zweiter Band seines Werkes mit dem Titel „Das Gewohnheitsrecht“ (zwei Teile 1828–1837), den er bereits in 1828 Erlangen begonnen hatte.
Mit der Unterstützung Friedrich Carl von Savigny wurde Puchta von 1837 bis 1842 ordentlicher Professor in Leipzig, wo er 1838 sein bedeutendes "Lehrbuch der Pandekten" veröffentlichte. Hinzu kamen 1841/1842 die ersten beiden Bände seins Hauptwerks "Cursus der Institutionen".
Abermals unter Hilfe und Wirken Friedrich Carl von Savignys bekam Puchta 1842 den Ruf an die Universität Berlin, wo er bald Nachfolger Savignys an dessen Lehrstuhl wurde, nachdem dieser zum Minister für Gesetzgebung ernannt worden war. Entscheidend für die Wahl auf Puchta war dessen weithin bekannte konservative Haltung, auch wenn er als Dozent nicht sonderlich beeindruckend war.
Ab 1844 wirkte Puchta am Geheimen Obertribunal mit Titel eines Geheimen Obertribunalrats mit. Nicht zuletzt dadurch wurde er 1845 Mitglied des Staatsrates und der Gesetzgebungskommission. Am 8. Januar 1846 starb er im Alter von 47 Jahren.
[Bearbeiten] Werke und Literatur
- Das Gewohnheitsrecht
- Band 1. (1828)
- Band 2. (1837)
- Lehrbuch der Pandekten (1838)
- (später in mehreren Neuauflagen erschienen.)
- Cursus der Institutionen
- Band 1. Einleitung in die Rechtswissenschaft und Geschichte des Rechts bey dem römischen Volk. (1841)
- Band 2. (1842)
- Band 3. (1847)
- Georg Friedrich Puchta's Kleine civilistische Schriften (1851)
- Vierzehn Briefe Puchtas an Savigny, Bohnert, Joachim (Hrsg.), (1979)
- Vorlesungen über das heutige römische Recht
- Band 1. (1847)
- Band 2. (1848)
- Band 1. (1847)
[Bearbeiten] Weblinks
- Literatur von und über Georg Friedrich Puchta im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Georg Friedrich Puchta. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Bd. 26, S. 685.
Personendaten | |
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NAME | Puchta, Georg Friedrich |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 31. August 1798 |
GEBURTSORT | Cadolzburg bei Nürnberg |
STERBEDATUM | 8. Januar 1846 |