Diskussion:Heinrich Raspe
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Auf der Basis weiterer wissenshaftlicher Literatur, die ich am Ende des Artikels angegeben habe (Patze, Schlesinger, Mägdefrau), wurde der Artikel umgearbeitet. --IKammerer 17:50, 25. Jun 2005 (CEST)
kann es möglich sein, das da ein bißchen Hickhack herrscht? Im Artikel wird es so dargestellt, als ob der Thüringer Konrad die Heiligsprechung der Elisabeth durchdrücken wollte - das war aber der Konrad von Marburg (ihr Beichtvater). Sehr irritierend ausgedrückt im Artikel.
Das Datum und die Information: ...1231 folgte Heinrich seinem Bruder Ludwig IV., der 1227 auf dem Weg ins Heilige Land gestorben war, in der Landgrafschaft Thüringen nach... verstehe ich auch nicht so recht. Ludwig IV. verstarb am 11.Sep.1227 und sein unmündiger Nachfolger war Hermann II. Gut, der Raspe war dessen Vormund aber damit eben schon seit dem Tod von Ludwig IV. beschäftigt. 1239 wurde der Kleine dann mündig und übernahm die "Firma" praktisch voll - bis er dann am 3.Jan.1241 starb. Woher bitte kommt also die Jahresangabe 1231? Bitte bedenkt beim Verfassen eines Artikels doch daran, daß dieser Fragen beantworten soll - nicht neue aufwerfen. Danke Hartmann Schedel 20:13, 1. Aug 2005 (CEST)
- Nachtrag: 1242 wurde Heinrich zusammen mit Wenzel I. von Friedrich II. zum Reichsverwalter ("Gubernator") für seinen minderjährigen Sohn Konrad IV. bestellt. Wessen minderjähriger Sohn bitteschön? Laut der Formulierung ist das ziemlich weich. Sollte "seinen" evtl. "dessen" heißen? Immerhin reden wir gerade von einem Haus, in dem es vor Konrads wimmelt Hartmann Schedel 20:24, 1. Aug 2005 (CEST)
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- Kann es möglich sein, daß die zuerst genannten Informationen nicht auf dem letzten Stand sind? Die Kanonisation der Elisabeth von Thüringen wurde zunächst von Konrad von Marburg betrieben, nach dessen Tod im Sommer 1233 vor allem von Konrad von Thüringen vorangetrieben (u.a. auf dem Treffen zwischen Kaiser Friedrich II. Roger und Papst Gregor IX. 1234 in Rieti). Dies geschah sicher nicht ohne Wissen und Billigung seines Bruders Heinrich Raspe.
- Was die "volle" Übernahme der "Firma" bei Hermanns Mündigkeit angeht, entspricht das nicht der Quellenlage. Hermann tritt zunächst die Nachfolge seines Oheims Konrad an, als dieser sich im Herbst 1234 dem Deutschen Orden anschließt; Hermann ist an der Beurkundung der reichen Schenkungen an den Orden anläßlich dieses Eintritts beteiligt. Er regierte offenkundig gemeinschaftlich mit Heinrich Raspe.
- Bzgl. der stilistischen Kritik empfehle ich, selbst entsprechende Kleinständerungen vorzunehmen, wenn die Aussage eigentlich klar ist. -- IKammerer 10:27, 30. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Grundsätzliches / zu: Leben
Der Einschub, H.R. sei offiziell seit 1241 Landgraf von Thüringen gewesen, wurde entfernt. Das mag zwar in dem einen oder anderen Buch stehen, aber die Urkunden und Regesten seit 1227 sprechen eine andere Sprache. H.R urkundete seit Dezember 1227 als lantgravius Thuringie (Hennebergisches Urkundenbuch 5 / 1. Supplementband, hg. Georg Brückner, 1866, S. 3 f. -- so auch mit weiteren Belegen bei M. Werner, Reichsfürst zwischen Mainz und Meißen. Heinrich Raspe als Landgraf von Thüringen und Herr von Hessen (1227 - 1247), in: ders. (Hg.), Heinrich Raspe - Landgraf von Thüringen und römischer König (1227 - 1247), P. Lang, Frankfurt/Main u.a. 2003, S.125 - 271). -- IKammerer 10:28, 30. Aug 2006 (CEST)