Integrierter Pflanzenschutz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der integrierte Pflanzenschutz gilt als Leitbild des praktischen Pflanzenschutzes und beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, die Kulturpflanzen vor Schäden bewahren sollen. Hierbei soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln möglichst minimiert werden.
Der integrierte Pflanzenschutz beginnt bereits bei der Pflanzung. Eine heimische, standortgerechte Bepflanzung mit widerstandsfähigen Sorten ist die Voraussetzung für das Gelingen einer Kultur. Der Boden muss gut vorbereitet sein, und das Pflanz- oder Saatgut muss gesund sein. Ein guter Pflanzenzustand ist der beste Schutz gegenüber schädlichen Umwelteinflüssen. Monokulturen widersprechen in der Regel dem integrierten Pflanzenschutz.
Die Kulturpflege muss fachgerecht erfolgen.
Biologische Pflanzenschutz-Maßnahmen (Einsatz von Nützlingen und Pflanzenstärkungsmitteln) haben den Vorrang vor biotechnischen und mechanisch/technischen Maßnahmen. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgenutzt sind, ist auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln möglich.
Laut dem Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) darf der Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden, wobei ausdrücklich gefordert wird, dass hierbei die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zu berücksichtigen sind. Im § 2 des Gesetzes ist der integrierte Pflanzenschutz folgendermaßen definiert: "eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird".
[Bearbeiten] Literatur
Pflanzenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512)