Interkulturelle Ehe
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Die interkulturelle Ehe ist eine Form der Exogamie und bezeichnet die Ehe zwischen Angehörigen unterschiedlicher Nationalitäten, Ethnien oder Kulturkreis. Im Gegensatz zur interkonfessionellen und zur interreligiösen Ehe spielt die religiöse Weltanschaung keine primäre Rolle.
Eine negative Bewertung der interkulturellen Ehe lässt sich in den allermeisten Gesellschaften zu allen Zeiten belegen. Vielfach wurden diese auch von Staat ausdrücklich verboten, etwa durch das "anti-miscegenation law" in den USA, eine Praxis, die in 16 Staaten der USA erst 1967 durch ein höchstrichterliches Urteil ein Ende fand.
Eine besondere historische Rolle spielt die Verfolgung der "Mischehen" von Nichtjuden mit Juden während des Dritten Reichs.