Internalisierung (Wirtschaft)
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Unter Internalisierung versteht man in den Wirtschaftswissenschaften die Einbeziehung sozialer Zusatzkosten/-nutzen (Kostenrechnung), die durch externe Effekte verursacht werden, in das Wirtschaftlichkeitskalkül des Verursachers. Ziel der Internalisierung ist es, die durch Marktversagen entstandenen Ineffizienzen zu minimieren und so das Wohlfahrtsoptimum zu erreichen. Es gibt eine Reihe von Instrumenten, mit denen versucht wird, externe Effekte zu internalisieren.
[Bearbeiten] Internalisierungsinstrumente
- Moralischer Appell: Appell an Akteure, Schädigung zu unterlassen oder einzuschränken
- Staatliche Bereitstellung: Bereitstellung von öffentlichen Gütern durch den Staat
- Kollektive Bereitstellung: Fusion der Beteiligten
- Gebote, Verbote und Auflagen
- Steuern und Subventionen
- Verhandlungen (Coase-Theorem): Verhandlung unter den Beteiligten; kein wirtschaftspolitisches Instrument
- Zertifikate: Ausgabe handelbarer Schädigungsrechte
Die Internalisierungsinstrumente werden anhand vierer Kriterien beurteilt:
- Statische Effizienz: Erreichen eines statischen Optimums, also eines Zieles bei geringstmöglichen Kosten
- Dynamische Effizienz: Anreize zu Innovationen, die externe Zusatzkosten von vornherein vermeiden oder deren Vermeidung kostengünstiger machen oder die die Kosten für die Erzeugung von externen Zusatznutzen senken
- Treffsicherheit: Erreichen eines gesamtwirtschaftlich optimalen oder politisch vorgegebenen Niveaus
- Transaktionskosten: Die Kosten für die Inanspruchnahme des Marktes sollen minimiert werden.