Diskussion:Jagdschein
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[Bearbeiten] Andere Deutungen des Schlagwortes
Meines Wissens nach wird der Begriff auch für Personen eingesetzt die psychisch nicht zurechnungsfähig sind und unter behördlicher bzw. ärztlicher Beobachtung stehen. Meistens haben solchen Personen einen Vormund der vom Gericht bestellt wird. Die Aussage das jemanden einen Waffenschein hat, ist auf die rechtliche Verantwortungsfähigkeit der angesprochenen Person zugeschnitten. Jener Waffenschein hat nichts mit der Jagd auf Tiere als Ernährungmittel als solches zu. Vielmehr ist damit gemeint, das jener Waffenscheininhaber mehr oder weniger tun und machen kann was er lustig ist, ohne das Ihm großartige rechtliche Folgen ins Haus stehen. Andererseits wird das Schlagwort aber auch als Beleidgung verwendet, weil die angesprochene Person mit genau jenem Umstand der Unzurechnungsfähigkeit vergleichen will. Vielleicht kann ja der ein oder andere Mitleser/-in dazu noch fundierte Aussagen machen und das in den Artikel packen. --84.176.90.98 15:09, 29. Jan 2006 (CET)
Einspruch !!!
Die Aussage
"Als Jemand der einen Jagdschein besitzt, wird auch bezeichnet wer als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird."
kann man so nicht stehen lassen. Wer psychisch Kranke, die aufgrund einer tiefgreifenden Störung von Gerichts wegen nicht für ihre Tat zur Verantwortung gezogen werden können in dieser Form bezeichnet, muss sich ins Abseits stellen. Diese Bezeichnung mag umgangssprachlich noch so bestehen, ist aber wertend und beleidigend und ungefähr auf dem Niveau angesiedelt, wenn psychisch Erkrankte Personen als "Ballaballa, Banane, durchgeknallt, durch die Bohne" etc. bezeichnet werden. Dies ist Ausdruck der Missachtung der Würde, die auch ein psychisch Erkrankter für sich zu Recht beansprucht.
Zitat:
"Bis in die 60er Jahre gab es den Paragraph 51 durch den psychisch Kranke pauschal als strafunmündig eingestuft wurden. Dieser Paragraph wurde durch §20 StGB "Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen" ersetzt."
Auch das ist so nicht haltbar. Zwar bin ich kein Jurist sondern Arzt (ja, Psychiater...) Aber der §20 ist nicht das einzige Gesetz, das den alten §51 ersetzt hat. Eine Vielzahl von Gesetzen haben letzten Endes die Grundlage dafür geschaffen. dass Rechte der Patienten gewahrt werden und eben nicht die Pauschalisierung vorherrscht, wie der Beitrag "Jagdschein" es hier darstellt.
In sofern ist der Beitrag nicht nur beleidigend sondern auch falsch.
Ich halte diese Diskussion im übrigen an dieser Stelle für deplaziert. Weder diese Diskussion noch der Unter-Beitrag, auf den ich mich beziehe, sollte hier überhaupt stehen. Ich schlage vor, dass der Einschub komplett gelöscht oder zumindest mit dem Zusatz versehen wird, dass die Bezeichnung "Jagdschein" im Zusammenhang mit psychisch kranken Menschen beleidigenden Charakter hat.
Waidmannsheil
B. Schlözer
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- Da der Begriff nun mal auch eine alternative Bedeutung hat, muss man diese hier auch erwähnen. Das hat nichts mit Beleidigung zu tun. Die Wikipedia ist auch nur ein Spiegelbild der Gesellschaft. Darum habe ich den Abschnitt wiedereingefügt. Falls jmd anderer Meinung ist, einfach kurz hier auf der Diskussionsseite einen Kommentar hinterlassen. Dann kann man darüber sprechen. Alex42 03:36, 16. Nov. 2006 (CET) Alex42 16:17, 6. Feb. 2007 (CET)