Kabinettsjustiz
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Kabinettsjustiz als Teil des Kabinettsystems bezeichnet die im Absolutismus üblichen Eingriffe des Landesherrn in Entscheidungen von Gerichten und den Ablauf des Rechtssystems.
Anders als heute, wurde der Begriff im 18. und 19. Jahrhundert durchaus positiv verwendet. Auch heute wird verschiedentlich argumentiert, die Eingriffe des absoluten Herrschers seien in vielen Fällen durchaus positiv zu bewerten und dem aufklärerischen Geist der Zeit gefolgt. So wurde dank der Kabinettsjustiz die Folter um Jahre früher abgeschafft als auf dem Papier und viele Todesurteile nicht vollstreckt, das Pardon des Landesherrn wurde sogar gegen den Rat der Ministerialbeamten gegeben. Die öffentliche Meinung spielte bei der Entscheidung des Landesherren eine große Rolle und wirkte einem starren Justizsystem entgegen.
Siehe auch: Kabinettsystem, Kabinettspolitik, Kabinettsorder, Kabinettsache