Kirrung
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Als Kirrung wird das Ausbringen von Futter bezeichnet, um Schwarzwild anzulocken. Das Futter muss artgerecht sein und darf nur in kleinen Mengen ausgebracht werden. Das Kirren oder Ankirren (Anlocken) des Schwarzwildes dient in der Regel der Bejagung, kann allerdings auch zur Kontrolle des Wildbestandes genutzt werden. Das im Jagdgesetz festgelegte Verbot, Wild an Fütterungen zu bejagen, gilt nicht für Kirrungen. An Kirrungen darf allerdings nur Schwarzwild bejagt werden.
Eine Kirrung sollte so aufgebaut sein, dass andere Wildarten nicht zu der Futterquelle gelangen können, da das für Schwarzwild verwendete Futter für andere Wildarten meist nicht artgerecht ist.