Konturmarkierung
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Konturenmarkierungen findet man auf Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeugen sowie bei LKW über 6,0 m Länge. Diese markieren die Konturen eines Fahrzeuges mit einem reflektierenden Material, so dass dieses Fahrzeug besser in der Nacht zu sehen ist.
[Bearbeiten] Rechtliches
in Deutschland StVZO §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
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(10) Die Kennzeichnung von
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Nr. 3 schweren und langen Fahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, ist zulässig. Bei den in Satz 1 Nr. 3 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.