Kopfzwanghaltung
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Eine Kopfzwangshaltung ist eine abnormale Kopfhaltung, meist zur Kompensation einer Augenbewegungsstörung.
Ist z. B. ein Augenmuskel gelähmt oder nur eingeschränkt funktionsfähig, können die beiden Augen nicht mehr parallel in die entsprechende Blickrichtung schauen. Es entsteht ein Schielwinkel und somit Doppelbilder. Um diese Doppelbilder zu vermeiden, wendet der Patient den Kopf in die Richtung, in der der Muskel eingeschränkt ist. Das „zur Seite drehen des Kopfes“ kompensiert dann die fehlende Funktion des Muskels und wird Kopfzwanghaltung genannt.
Beispiel: Am rechten Auge ist der äußere Augenmuskel nur eingeschränkt funktionsfähig. Der Patient nimmt nun eine Zwangshaltung ein, indem er den Kopf nach rechts wendet, so braucht er die Augen nicht nach rechts zu bewegen, sondern bewegt dafür den Kopf nach rechts - der Rechtsblick und die Doppelbilder werden dadurch vermieden.
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