Kreisschülervertretung
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Die Kreisschülervertretung ist die Interessenvertretung aller Schülerinnen und Schüler auf Kreis- oder Stadtebene, die es nicht in jedem Bundesland gibt.
Die Kreisschülerratsdelegierten, gewählt aus der Mitte des Schülerrates, bilden den Kreissschülerrat, der als höchstes beschlussfassendes Gremium auf Kreis- oder Stadtebene gilt.
Der Vorstand wird aus der Mitte des Kreisschülerrates gewählt, der Vorsitz besteht aus einem oder einer KreisschulsprecherIn, seinen/ihren beiden Stellvertretern und bis zu 5 BeisitzerInnen.
Der Kreisschülerrat wählt aus seiner Mitte ebenfalls eine/n Delegierte/n und eine/n StellverterIn, die/der als Landesschülerratsdelegierte/r zum LandesschülerInnenrat entsandt wird.