Luftfahrt-Bundesamt
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Koordinaten: 52° 18' 50" N, 10° 32' 50" O
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist Bundesoberbehörde für die Aufgaben der Zivilen Luftfahrt in Deutschland. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
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[Bearbeiten] Geschichte
Am 15. September 1953 wurde die "Vorläufige Bundesstelle für Luftfahrtgerät und Flugunfalluntersuchung" (VBL) mit Sitz in Bonn errichtet. Ihre Zuständigkeiten umfassten die Leitung des Flugunfalldienstes und des Such- und Rettungsdienstes sowie die Bearbeitung neuer technischer Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Luftfahrtgerät.
Am 30. November 1954 wurde die VBL durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ersetzt. Es erhielt seinen Sitz in Braunschweig und nahm am 01. Februar 1955 mit damals 28 Mitarbeitern seinen Dienst auf. In der Folgezeit erlebte das LBA einen kontinuierlichen Bedeutungs- und Kompetenzzuwachs indem ihm zahlreiche Aufgaben, die ursprünglich dem Bundesverkehrsministerium oder den Ländern oblegen hatten, zugewiesen wurden.
Im Jahre 1980 wurde die Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS) aus dem LBA ausgelagert. Die FUS wurde direkt dem Bundesverkehrsministerium unterstellt, verwaltungsmäßig zunächst aber weiterhin durch das LBA betreut. Am 01. September 1998 wurde die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gegründet.
[Bearbeiten] Organisation
Sitz des LBA ist Braunschweig. Dort sind die vier Abteilungen Betrieb, Technik, Personal und Zentrale Dienste sowie ihre Referate angesiedelt. Die Verwaltungsstelle Flugsicherung (LBA V) hat ihren Sitz in Langen. Die Außenstellen des LBA befinden sich in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart. Das LBA wird geleitet durch den Präsidenten des Luftfahrt-Bundesamtes.
[Bearbeiten] Aufgaben
Durch die Wahrnehmung von inzwischen mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA den hohen personellen, technischen und flugbetrieblichen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland.
Zu den Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes gehören u. a.:
• Durchführung und Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen und Lärmzulassung in eigener Verantwortung oder in Unterstützung für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA),
• Genehmigung und Überwachung von Entwicklungsbetrieben in nationaler Zuständigkeit,
• Genehmigung und Überwachung von Herstellungsbetrieben,
• Genehmigung und Überwachung der technischen Dienste (Instandhaltungssysteme) von gewerblichen Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen,
• Genehmigung, Überwachung und Beratung von Instandhaltungsbetrieben, Luftfahrttechnischen Betrieben und selbständigen Prüfern von Luftfahrtgerät,
• Erteilung und Überwachung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Prüfer von Luftfahrtgerät und freigabeberechtigtem Personal,
• Genehmigung und Überwachung in- und ausländischer Ausbildungsbetriebe für technisches Personal gemäß LuftPersV und Teil 147, • Bau- und Zulassungsvorschriften,, • Ausgabe von Lufttüchtigkeitsanweisungen, • Überwachung von Luftsportverbänden,
• Genehmigung und Aufsicht von deutschen Luftfahrtunternehmen,
• Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen deutscher und ausländischer Luftfahrtunternehmen,
• Genehmigung von Gefahrguttransporten,
• die Erteilung von Ausflugerlaubnissen für deutsche Luftfahrtunternehmen,
• die Erteilung von Einflugerlaubnissen und Flugliniengenehmigungen für ausländische Luftfahrtunternehmen,
• die Durchführung von Ramp-Checks an Flugzeugen ausländischer Luftfahrtunternehmen,
• die Zulassung des Luftfahrtgerätes zum Luftverkehr (Verkehrszulassung),
• die Erlaubniserteilung für Verkehrs- und Berufsflugzeugführer, Verkehrs- und Berufshubschrauberführer sowie Erteilung von Berechtigungen für diesen Personenkreis,
• die Abnahme von theoretischen und praktischen Prüfungen für das genannte Luftfahrtpersonal,
• die Genehmigung und Überwachung von Flugschulen,
• Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die Fluggastrechte in Deutschland.
Die Arbeit des LBA erfährt eine starke internationale Ausrichtung, zum Beispiel bei der Mitarbeit in internationalen Zulassungsteams und Arbeitsgruppen sowie bei der Anerkennung und Überwachung deutscher Betriebe im Ausland und der Unterstützung ausländischer Unternehmen und Behörden vor Ort.
[Bearbeiten] Weblink
http://www.lba.de Website des Luftfahrt-Bundesamts
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