Minister ohne Geschäftsbereich
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Minister ohne Geschäftsbereich (Minister ohne Portefeuille) wird ein Minister genannt, der zwar Sitz und volles Stimmrecht in der jeweiligen Regierung sowie ministeriale Pensionsansprüche hat, aber kein eigenes Ressort leitet. In der Bundesrepublik Deutschland erhält ein derartiger Sonderminister oft den Titel Bundesminister für besondere Aufgaben, in anderen Regierungen gelegentlich den Titel Staatsrat.
Für die Berufung von Sonderministern kann es verschiedene Motivationen geben. Manchmal gilt es, zeitlich begrenzt bestimmte Aufgaben auf Regierungsebene zu koordinieren, die nicht in die Ressort-Einteilung passen (etwa in Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung). Oft versucht man so auch, wichtige Parteimitglieder in die Regierungsdisziplin einzubinden. So kann man es besonders oft im Vereinigten Königreich verfolgen, wo der Premierminister diese Personen beruft, welche dann wichtigen Vermittlungs- und Koordinationsaufgaben betraut werden.[1] In wieder anderen Fällen handelt es sich um reine Ehrentitel für verdiente Persönlichkeiten.
In Österreich ist die Ressorteinteilung im Bundesministeriengesetz festgelegt. Sind in einer neuen Bundesregierung (z.B. durch Teilung entstandene) neue Bundesministerien vorgesehen, werden die entsprechenden Bundesminister vorläufig als Bundesminister ohne Portefeuille angelobt, bis sie nach Inkrafttreten der nötigen Gesetzesänderung ihr eigentliches Ressort übernehmen können.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Franz Lehner, Ulrich Widmaier: Vergleichende Regierungslehre. 4. Auflage. Leske + Budrich, Opladen 2002, S. 90, ISBN 3-8100-3199-2