Nichtgebotener Gedenktag
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Der Begriff nichtgebotener Gedenktag (memoria ad libitum) bezeichnet im katholischen liturgischen Kalender die Feier eines Heiligengedenkens, das nach freiem Ermessen der jeweiligen Gemeinde oder des Zelebranten an Wochentagen in der Messe und in der Tagzeitenliturgie (Stundengebet) begangen werden kann.
Durch nichtgebotene Gedenktage werden zumeist Heilige geehrt, die im betreffenden Raum nur eine begrenzte Rolle spielen und weniger bekannt sind. Zum Teil geht es auch um Heilige, deren Leben historisch kaum fassbar ist, deren Verehrung aber aufgrund reicher Legendenbildung dennoch von manchen gewünscht wird und deren liturgische Feier so ermöglicht werden soll; im Regionalkalender des deutschen Sprachraums sind das z. B. Georg (23. April) und Nikolaus (6. Dezember).
Der Ritus eines nichtgebotenen Gedenktages unterscheidet sich kaum von der Werktagsliturgie. Im einfachsten Fall wird nur das Tagesgebet ausgetauscht; einige weitergehende Anpassungen bei den Lesungen, Gesängen und Gebeten sind aber möglich.
Im Gegensatz zu den nichtgebotenen Gedenktagen sind Hochfeste, Feste und gebotene Gedenktage immer zu feiern.