Pflegetagebuch
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Ein Pflegetagebuch dient der Aufzeichnung von häuslichen Pflegeleistungen, die eine private Pflegeperson für einen Pflegebedürftigen erbringt.
Im Regelfall beantragen Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung bei ihrer Pflegekasse. Diese leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter, der im Verlauf eines angemeldeten Hausbesuches beim Pflegebedürftigen den Zeitaufwand für die persönliche Pflege (Grundpflege) und die hauswirtschaftliche Versorgung in einem Pflegegutachten feststellt. Anhand des Gutachtens legt die Pflegekasse die zutreffende Pflegestufe fest.
In der Praxis kommt es vor, dass die Angaben, die Pflegebedürftige, bzw. Pflegepersonen gegenüber dem MDK über notwendige Verrichtungen machen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Oftmals werden nämlich bestimmte Pflegeleistungen aus Scham oder schlicht aus Vergesslichkeit nicht angegeben, was sich im ungünstigsten Fall nachteilig auf den festgestellten Zeitaufwand und damit auf die Festsetzung der Pflegestufe auswirken kann.
Durch das Führen eines Pflegetagebuches soll dem entgegengewirkt werden, d.h. die lückenlose Erfassung aller notwendigen Hilfe soll dadurch gewährleistet werden. Praktisch wird das so gehandhabt, dass das Pflegetagebuch für einen längeren Zeitraum, z.B. zwei Wochen, vor dem Besuch des MDK-Gutachters genau geführt wird. Anschließend wird es dem Gutachter beim Hausbesuch vorgelegt, der die Eintragungen bei seinen Feststellungen angemessen berücksichtigt.
Das Führen eines Pflegetagebuches ist freiwillig, wird kein Tagebuch vorgelegt, stützt sich der MDK-Gutachter ausschließlich auf seine eigenen Feststellungen.
Einen mehrseitigen Vordruck für das Pflegetagebuch gibt es bei jeder Krankenkasse. Es empfiehlt sich, diesen zu verwenden, weil darin alle beachtenswerten Einzelheiten aufgeführt sind.