Polizei (Frankreich)
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In Frankreich sind die Polizeiaufgaben auf drei Behörden aufgeteilt: Es existieren die beiden zivilen Polizeibehörden Police nationale (Nationalpolizei) des Innenministeriums und die Gemeindepolizei (Police municipale), die dem Bürgermeister untersteht. Daneben gibt es die militärisch organisierte Gendarmerie Nationale, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist.
Die zivilen Ordnungskräfte leiten ihr Selbstverständnis aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ab. Auch die französische Gendarmerie wurde 1791 unmittelbar nach der Revolution geschaffen und war im 19. Jh. das Vorbild für die Gendarmerien vieler anderer Staaten.
Die Nationalpolizei unterteilt sich wieder in die Schutzpolizei (Police administrative) und die Kriminalpolizei (Police judicaire).
Die CRS (Compagnies Républicaines de Sécurité) ist eine kasernierte, in regionale Gruppen und Kompanien gegliederte Spezialeinheit der Nationalpolizei, deren Einsatzgebiete mit denen der Bereitschaftspolizei in Deutschland vergleichbar sind (besonders Großlagen). Die Hauptaufgabe der GIGN (Groupement d′Intervention de la Gendarmerie Nationale), einer kleinen Spezialeinheit der Gendarmerie, ist die Terrorabwehr.
Im Zuge einer allgemeinen Reform wurden die Dienstränge auch der "zivilen" Polizeien in Frankreich am Ende des Zwanzigsten Jahrhunderts "militarisiert", was bei interbehördlichen Zusammenarbeiten das Erkennen, wer wem überstellt oder untergeordnet zu sein hat, erleichtert.
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Commons: Gendarmerie nationale (France) – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |