Raumausstatter
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Raumausstatter/Raumausstatterin ist ein Beruf aus dem Bereich des Handwerks. Er befasst sich mit der Gestaltung von Innenräumen.
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[Bearbeiten] Geschichte des Berufs
Der Raumausstatterberuf ist bereits sehr alt. Früher hieß dieser Beruf Tapezierer - nach dem französischen Tapissier, der als Beruf seit dem Jahr 1295 bekannt ist. Am Hof Ludwig XIV. erlangte der Beruf erstmals große Bedeutung, wo der Tapissier Räume mit wertvollen Wandteppichen, Wandbespannungen und Stoffdrapierungen ausstattete und gepolsterte Sitzmöbel|Sitz- und Liegemöbel herstellte. Später und auch regional unterschiedlich nannte man diesen Beruf auch Polsterer und Dekorateur bzw. Tapezierer-Dekorateur. Seit 1965, mit der Erneuerung der Handwerksordnung, wird der Beruf offiziell als Raumausstatter bezeichnet. Auch der Sattler ist ein eng verwandter Beruf. Räume innen gestalten - das ist die Aufgabe von Raumausstattern und Raumausstatterinnen. Dabei berücksichtigen sie die jeweiligen Kundenwünsche. Sie wählen passende Bodenbeläge, Wandbekleidung, Vorhänge oder Jalousien und Polstermöbel aus. Die Polster stellen sie auch selbst her. Außerdem montieren sie Sicht-, Licht- und Sonnenschutzsysteme.
[Bearbeiten] Arbeitsbereiche
Der Raumausstatterberuf umfasst die Bereiche
- Polstern
- Verlegen von textilem Bodenbelag, Elastische Bodenbeläge,
- Fensterdekoration
- Wandbekleiden (textile Wandbespannung bzw. Tapeten)
- Sonnenschutz
[Bearbeiten] Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit dem Bestehen der Gesellenprüfung. Nach der Gesellenprüfung kann sofort mit der Ausbildung zum Raumausstattermeister begonnen werden. Das ist relativ neu, denn bisher musste eine bestimmte Anzahl an Arbeitsjahren nachgewiesen werden, ehe es möglich war, die Meisterprüfung abzulegen. Als Fortbildung für den Meister ist der Betriebswirt des Handwerks eine weitere Möglichkeit. Daneben kann auch ein Fachstudium absolviert werden, z.B. zum Innenarchitekt.
[Bearbeiten] Chancen
Der Beruf des Raumausstatters ist sehr gut für beide Geschlechter geeignet (außer im Objektgeschäft). In der Regel handelt es sich bei Raumausstattern um relativ kleine, oft auch Familienbetriebe. Eine Ausnahme bilden Objektausstatter, die sich auf Großkunden wie Hotels, Krankenhäuser, Seniorenheime, etc. spezialisieren. Durch geringe Gründungskosten (es werden aber z.T. teure Arbeitsgeräte benötigt) bietet sich hier die Möglichkeit zur Selbstständigkeit. Aufgrund des Wegfalls des Meisterzwangs nach der Überführung in Anlage B der Handwerksordnung haben seit 2004 auch Gesellen die Möglichkeit zur Selbstständigkeit. Auch die Tätigkeit als Einrichtungsberater in einem Möbelhaus ist möglich. Zudem bietet sich die Möglichkeit zum Fachbauleiter eines Objektausstatters.
[Bearbeiten] Voraussetzungen
Neben handwerklicher Begabung sollten gestalterische Neigungen vorhanden sein. Die körperlichen Voraussetzungen sind so unterschiedlich wie die verschiedenen Arbeitsgänge. Das Dekorieren und Wandbekleiden ist körperlich nicht übermäßig anstrengend, erfordert aber viel Geschick. Das Bodenlegen mit seinen Vorbereitungsarbeiten (Herausreißen von Altbelag, Schleifen, Grundieren und Spachteln des Untergrunds, etc.) erfordern Kraft, da auch Gewichte transportiert werden müssen. Zum Polstern ist Kraft und Gefühl in den Händen gefragt. Da man bei den meisten Tätigkeiten viel mit Kunden zu tun hat, sollte man kontaktfreudig und freundlich sein. Mathematik ist, wie in allen Handwerksberufen, wichtig. Zeichnerisches Talent und Farb- und Formgefühl sind von Vorteil.
[Bearbeiten] Weblinks
- Lexikon der textilen Raumausstattung
- www.raumausstatter-online.de
- Zentralverband des Raumausstatter Handwerks
- Informationen zum Berufsbild des Raumausstatters
- raumausstatter.net - Online-Verzeichnis für Raumausstatter in D, A und CH
- deco21 - Branchenportal (Gewerbe, Fachhandel, Industrie, Verbände, Markt, Weiterbildung, Branchensoftware)