Rufhilfe
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Unter Rufhilfe (auch: Hausnotruf, Seniorenalarm) versteht man ein auf der Telefontechnik basierendes System, das es alleinstehenden alten oder behinderten Menschen erleichtert, in Notfällen Hilfe zu rufen. Den Betroffenen wird dadurch ermöglicht, länger in ihrer Wohnung zu leben und dennoch die Sicherheit zu haben, notfalls nicht auf rasche Hilfe verzichten zu müssen. Auslöser des Alarms ist üblicherweise ein tragbarer Notrufsender, kann aber etwa auch ein Sensor sein, der auf Sturz reagiert. Nach Angeben des Bundesverbandes Hausnotruf gab es 2006 in ca. 350 deutschen Städten solche Anbieter, die auf eines der ca. 180 Callcenter aufgeschaltet sind. Damit wurden ca. 350.000 Nutzer versorgt.
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Technik
Das Rufhilfe-System besteht aus
- einem Notrufsender, der wie eine Armbanduhr am Handgelenk oder als Medaillon um den Hals getragen wird und
- einer Basisstation, die an das Telefon angeschlossen ist und eine äußerst empfindliche Freisprecheinrichtung enthält.
Die Geräte sind dabei so ausgelegt, dass bestehende Telefongespräche oder Verbindungen unterbrochen werden und ein Notruf über das Gerät abgesetzt werden kann.
Mittlerweile gibt es auch verschiedene andere Auslösearten (Fallsensor, Rauchmelder, Bewegungsmelder). Es ist eine Vielzahl von Geräten erhältlich, die über analoge oder digitale ISDN-Anschlüsse angeschlossen werden können. Die Geräte ermöglichen ein hohes Maß an Sicherheit, da diese über Akkus selbst im Falle eines Stromausfalls funktionieren.
Funktionsweise
Aktiver Hilferuf
Im Notfall, z. B. nach einem Sturz oder bei plötzlich auftretenden Beschwerden, kann der Benutzer durch einfachen Druck auf den Notrufknopf einen Hilferuf absetzen, ohne das Telefon erreichen zu müssen.
In der Leitstelle des Rufhilfe-Betreibers (in Österreich meist Rettungsorganisationen sowie auch private Bewachungsunternehmen, in Deutschland Hilfsorganisationen oder private Betreiber) geht daraufhin ein Notruf ein und die Daten des Betroffenen (Adresse, Vorerkrankungen, Angehörige) werden angezeigt.
Durch die Freisprecheinrichtung in der Basisstation kann der Mitarbeiter des Rufhilfe-Betreibers mit dem Benutzer sprechen, um die Art und Schwere des Notfalles abzuklären und weitere Maßnahmen zu besprechen.
Je nach Organisation des Dienstes und Art der erforderlichen Hilfeleistung können nun Angehörige oder Nachbarn informiert werden. Sofern erforderlich werden auch Pflegedienste oder Hausarzt etc. benachrichtigt oder der Rettungsdienst alarmiert. Je nach Anbieter ist das System nicht nur für Notfälle gedacht, sondern wird auch dafür genutzt, Einkaufs- oder Putzhilfen bequem per Knopfdruck zu rufen.
In der Regel ist in der Leitstelle oder bei einem Nachbarn ein Schlüssel hinterlegt, sodass das Betreten der Wohnung auch dann möglich ist, wenn der Bewohner selbst nicht öffnen kann. Die Schlüssel werden in einem Tresor aufbewahrt und sind nur mit Nummern gekennzeichnet, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Passiver Hilferuf
Zusätzlich zu diesem „aktiven Alarm“ gibt es noch die Möglichkeit des „Passivalarms“ (auch „Sicherheitsuhr“ genannt), nach dem Prinzip einer sogenannten Totmanneinrichtung: An der Basisstation befindet sich eine Taste, die vom Benutzer mehrmals täglich betätigt wird. Er bestätigt damit, dass es ihm gut geht. Sollte diese Bestätigung über einen längeren Zeitraum (meist etwa 12 Stunden) ausbleiben, wird telefonisch Kontakt aufgenommen oder in der Wohnung nachgesehen, ob alles in Ordnung ist.
Entwicklung
Konzipiert und entwickelt wurde das Hausnotrufsystem Anfang der 1970er Jahre von Wilhelm Hormann, mit dem Ziel, neue umfassende Strukturen in der ambulanten und stationären Versorgung und Betreuung Kranker, Alter, Alleinlebender und Behinderter zeitgerecht zu schaffen. Der Begriff Hausnotruf in seiner ursprünglichen Form ist daher umfassender, d. h. einschließlich der Übermittlung biomedizinischer Daten und der sozialen Kommunikation zu sehen, und soll sich nicht nur auf den Seniorenalarm beschränken. Dies wird in dem entsprechenden Forschungsbericht über den Hausnotruf ausführlich dargelegt.
Die technische Umsetzung erfolgte mit Hilfe von AEG-Telefunken Backnang GmbH und wurde im Frühjahr 1980 der internationalen Öffentlichkeit vorgestellt. Der Hausnotruf wurde 1982 mit dem Frankfurter Innovationspreis der deutschen Wirtschaft des Wirtschaftsclubs Rhein Main e.V. in Frankfurt/Main ausgezeichnet.
Finanzierung
Sofern in einer Region mehrere Anbieter existieren, sollten vor Vertragsabschluss Preisvergleiche angestellt werden, die identische und typische Nutzungsverhalten zugrunde legen, da die Anbieter zum Teil recht unterschiedlich kalkulieren.
Grundgebühr
Zunächst können einmalige Gebühren für die Einrichtung der Anlage verlangt werden. Zum Teil sind diese Kosten jedoch in die monatliche Grundgebühr eingerechnet, die für die Gerätemiete und die Bereitschaft zur Anrufannahme und -weiterleitung erhoben werden.
Einsatzkosten
Darüber hinaus können Kosten pro Einsatz (Hausbesuch) anfallen, die die Anfahrt mit Wohnungsschlüssel und Erste Hilfe z. B. beim Aufstehen und einen eventuellen Transport in die Arztpraxis o. ä. umfassen. Diese Kosten unterscheiden sich nach Qualifikation des einzusetzenden Personals, seiner Fahrzeuge, Einsatzdauer und der Kostenstruktur des Anbieters. Mitunter sind die Einsatzkosten auch pauschal in der Grundgebühr enthalten.
Kostenersatz
Wenn durch diese Anlage Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann und der Verbleib in der gewohnten Umgebung gesichert wird, können sich Krankenversicherungen an den Kosten beteiligen.
Literatur
- Wilhelm Hormann: hausnot-ruf, Forschungsbericht 1.4.1979 bis 31.12.1982
- Wilhelm Hormann: Analyse zur Einführung des Hausnot-Rufs - Zielgruppenanalyse 1975 / 2006 - Ermittlung optimaler Krankenhausbetriebsgröße- Vernetzung Hausnot-Ruf und Krankenhaus-
- Clemens Adam: Hausnotruf-Dienste in Nordrhein-Westfalen, 1995
- Michael Schnepel: Soziale Call Center - vernetzte Dienstleistungen im 24-Stunden-Service, 2001
- Elisabeth Wetzel, Jürgen Constien: Hausnotruf ermöglicht mehr Sicherheit zu Hause. In: Pro Alter 01/2002, Kuratorium Deutsche Alteshilfe, Köln.