Sachsen-Finanzgruppe
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Die Sachsen-Finanzgruppe (SFG) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger der ihr angeschlossenen Sparkassen und der Sachsen LB.
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[Bearbeiten] Struktur und rechtliche Grundlagen
Die Sachsen-Finanzgruppe wurde aufgrund der §§ 49ff des Gesetzes über das öffentlich-rechtliche Kreditwesen im Freistaat Sachsen vom 13. Dezember 2002 („Sächsisches Sparkassengesetz“)[1] als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Sie ist Trägerin der auf sie übertragenen Sparkassen und der Sachsen LB. Sie betreibt selbst keine Bankgeschäfte und ist damit kein Kreditinstitut nach § 1 KWG. Ihre Tätigkeit hat sie bereits am 1. September 2003 als Rechtsnachfolgerin des Sachsen-Finanzverbandes (SFV) aufgenommen, der gleichzeitig aufgelöst wurde.
Zur Sachsen-Finanzgruppe gehören neben einer Beteiligung an der Sachsen LB die Ostsächsische Sparkasse Dresden, die Sparkassen Leipzig, Vogtland, Freiberg, Erzgebirge, Mittleres Erzgebirge, Aue-Schwarzenberg und Mittweida, sowie die Sparkassen Versicherung Sachsen Gruppe.
[Bearbeiten] Anteilseigner
Die Sachsen-Finanzgruppe hat nach § 53 des sächsischen Sparkassengesetzes ein Stammkapital, an dem sich sächsische Landkreise und Kreisfreie Städte, von ihnen gebildete Zweckverbände bei Zweckverbandssparkassen und der Freistaat Sachsen beteiligt werden können. Die Beteiligung Dritter („weitere Personen des öffentlichen und des privaten Rechts“) ist bis zu insgesamt 49 Prozent des Stammkapitals möglich. Anteilseigner sind zurzeit (2006):
Anteilseigner | Beteiligung |
---|---|
Freistaat Sachsen | 22,50 % |
Sparkassenzweckverband Leipzig | 19,01 % |
Landeshauptstadt Dresden | 14,49 % |
Sparkassenzweckverband Elbtal-Westlausitz | 10,67 % |
Sparkassenzweckverband Vogtland | 8,97 % |
Landkreis Freiberg | 5,88 % |
Mittlerer Erzgebirgskreis | 4,76 % |
Sparkassenzweckverband Erzgebirge | 4,70 % |
Landkreis Aue-Schwarzenberg | 3,51 % |
Landkreis Mittweida | 2,91 % |
Landkreis Delitzsch | 2,45 % |
Landkreis Torgau-Oschatz | 0,15 % |
[Bearbeiten] Organe
Organe der Sachsen-Finanzgruppe nach dem Sparkassengesetz sind die Anteilseignerversammlung und der Vorstand. Zusätzlich wurde ein Koordinationsausschuss gebildet.
[Bearbeiten] Anteilseignerversammlung
Die Anteilseignerversammlung ist die Vertretung der Anteilseigner. Jeder Anteilseigner wird durch mindestens ein Mitglied vertreten. Die Stimmanteile der Mitglieder bemessen sich nach der Höhe der jeweiligen Beteiligung am Stammkapital. Der Vorsitzende der Anteilseignerversammlung und sein Stellvertreter werden für maximal fünf Jahre gewählt. Derzeitiger Vorsitzender ist der Finanzminister des Freistaats Sachsen Horst Metz.
[Bearbeiten] Vorstand
Der Vorstand der Sachsen-Finanzgruppe besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die von der Anteilseignerversammlung für höchstens fünf Jahre gewählt werden. Er vertritt die Finanzgruppe nach außen und führt deren Geschäfte. Derzeit (2006) besteht der Vorstand aus vier Mitgliedern:
- Joachim Hoof, Vorstandsvorsitzender der Ostsächsischen Sparkasse Dresden
- Herbert Süß, Vorstandsvorsitzender der Sachsen LB
- Claus Friedrich Holtmann, Verbandsgeschäftsführer des Ostdeutschen Sparkassenverbands
- Peter Krakow, Vorstandsvorsitzender der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
[Bearbeiten] Koordinationsausschuss
Der Koordinationsausschuss hat in erster Linie eine Beratungsfunktion. Ihm gehören die Vorstandsvorsitzenden aller Verbundinstitute an. Seine Mitglieder beraten den Vorstand der Sachsen-Finanzgruppe und fördern so die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Sachsen-Finanzgruppe und den Verbundinstituten.
[Bearbeiten] Weblink
Internet-Auftritt der Sachsen-Finanzgruppe