Sondervermögen des Bundes
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Als Sondervermögen des Bundes bezeichnet man in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden.
Sondervermögensind:
- Erblastentilgungsfonds
- ERP-Sondervermögen
- Fonds Deutsche Einheit
- Bundeseisenbahnvermögen
- Versorgungsrücklage des Bundes (VersRücklG Abschnitt 1)
- Versorgungsfonds des Bundes (VersRücklG Abschnitt 2)
- Deutscher Binnenschifffahrtsfond
Ehemalige Sondervermögen
- Deutsche Bundesbahn (bis 1994, im Bundseisenbahnvermögen aufgegangen)
- Deutsche Reichsbahn (bis 1994, im Bundseisenbahnvermögen aufgegangen)
- Deutsche Bundespost (bis 1996)