Diskussion:Staropramen
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[Bearbeiten] Kelt
Wenn ich mich nicht sehr irre, gehört die Marke Kelt dem niederländischen Heineken Konzern. Bitte um Verifizierung, ggf. Kelt aus dem markenrepertoire löschen. Hendric Stattmann 23:35, 25. Aug 2005 (CEST)
- Wenn ich auf http://www.pivovary-staropramen.cz/ schaue, versteh' ich zwar kein Wort, aber es ist ein "Kelt"-Deckel abgebildet. Kann also so falsch nicht sein, vielleicht brauen die unter Lizenz? --Tischlampe 00:25, 26. Aug 2005 (CEST)
- Aha, ich habe auch mal auf die Webseite geschaut. Es erscheint mir so, als sei inBev eher ein Grosshändler, der unter anderem Staropramen verkauft. Hoegaarden und Leffe, sowie das deutsche Becks gehören _definitiv_ nicht unter das selbe Dach. Im Supermarkt in Bratislava habe ich nachgesehen, Kelt gehört tatsächlich zu Heineken BV. Gruß Hendric Stattmann 09:35, 26. Aug 2005 (CEST)
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- Also inBev ist mitnichten einfach irgendein Großhändler, sondern die zweitgrößte Brauereigruppe der Welt. Siehe Wikipedia-Artikel zu inBev. Und eine der Marken, die inBev gehören, ist Staropramen, zu erkennen auch am inBev-Lgo unten auf http://www.pivovary-staropramen.cz/ Zu inBev gehören u.a. auch Beck's, Diebels, Löwenbräu und ein paar andere... Kelt gehört auch dazu, ist nämlich eine Untermarke von Staropramen http://www.pivovary-staropramen.cz/web/znacky/kelt Nicht zu verwechseln ist Kelt (ein Stout, ähnlich wie Guinness) mit Kelt's, was die alkoholfreie Variante von König Pilsener war, die seit 2005 einfach "König Pilsener Alkoholfrei" heißt --afromme 01:01, 20. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Reinheitsgebot
So mal hier die Sache klarzustellen.
1. Bier darf sich in D nur nennen, was dem Reinheitsgebot entspricht. 2. Das RG wurde im EU-Recht nicht ausgelöscht, sondern wegen der Tradition geschützt und gilt somit weiterhin. 3. Staropramen braut nicht nach den deutschen Reinheitsgebot 4. Daher darf es in Deutschland nicht als "Bier" bezeichnet werden. 5. Dies ist sehrwohl eine wichtige Info, da es ein Qualitiätsmerkmal ist 6. Wer es nicht für wichtig hält, sollte nicht sachlich richtige Dinge löschen.
7. Wikipedia wird nicht besser, wenn man nach Gutdünken die Bemühungen anderer kaputtmacht, ohne sich wenigstens zu informieren.
einherjar (hab mein Login nicht hier)
Ist immer noch falsch. Das Reinheitsgebot gilt bereits seit einigen Jahren nur noch als Empfehlung, nicht als bindend. EU-Recht ist nationalem Recht nun einmal übergeordnet. Und damit hat sich Deine Argumentation in Luft aufgelöst. Bitte lasse also Deine falsche Behauptung, denn sowas kann als Wettbewerbsbeieinträchtigung abgemahnt werden. Und das wäre teuer. --Walter Falter 20:34, 14. Sep 2006 (CEST)
- Seltsam auch, dass auf den offiziellen Brauerei-Gläsern groß "Das Prager Bier" steht und die Webseite die Produkte selbst als Bier deklariert. --Andreas 06 20:36, 14. Sep 2006 (CEST)
- Auf den Flaschen steht auch "Bier" (ohne Anführungszeichen). Die Lektüre von Reinheitsgebot bildet.--Oneiros 15:01, 15. Sep 2006 (CEST)