Staatsrat (Luxemburg)
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Der Staatsrat ist ein konsultatives Organ im politischen System Luxemburgs, das seit 1856 besteht. Er setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen, die formell durch den Großherzog ernannt und entlassen werden, aber je zu einem Drittel durch die Regierung, der Chamber und den Staatsrat selbst ernannt werden.
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[Bearbeiten] Aufgaben
Der Staatsrat erfüllt quasi die Rolle einer zweiten Kammer, ohne aber eine zu sein. Der Staatsrat muss über jeden Gesetzvorschlag oder jedes Gesetzprojekt informiert werden, bevor die Chamber darüber abstimmen kann. Dabei überprüft er, ob die Vorschläge oder Projekte mit der luxemburgischen Verfassung vereinbar sind, internationale Abkommen, darunter das EU-Recht, respektiert werden und auch sonst keine Verstöße vorliegen. Ist das Projekt oder Vorschlag mit allem vereinbar, erlaubt der Staatsrat der Chamber die Abstimmung. Treten Probleme auf, müssen Gesetze, Projekte oder Vorschläge überarbeitet und dem Staatsrat erneut vorgelegt werden.
Auch großherzogliche Reglemente (also Beschlüsse der Regierung) können dem Staatsrat zur Kontrolle vorgelegt werden. Dann entscheidet der Staatsrat, ob die Chamber zum zweiten Mal über ein Gesetz abstimmen muss (Souveränes Verfassungs-Votum). Im Endeffekt kann sich die Chamber aber über diese Entscheidung hinwegsetzen.
[Bearbeiten] Entwicklungen
Bis 1994 war der Staatsrat auch so etwas wie ein oberstes Gericht, aber ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kam zum Schluss, dass dies nicht mit den demokratischen Prinzipien der Gewaltenteilung vereinbar sei.
Im April 2005 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, dass die Zahl der Mitglieder von 21 auf 27 erhöht werden soll.
Präsident des Staatsrates ist Pierre Mores.