Steuerreform 2000 in Deutschland
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Die Steuerreform 2000 wurde am 6. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossen und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Sie ist das größte Steuersenkungsprogramm in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ziel ist es, den Bürgern und den Unternehmen in Deutschland mehr Geld in die Hand zu geben, und somit für mehr Investitionen, Wachstum und Beschäftigung zu sorgen. Wesentliche Inhalte der Steuerreform sind die Senkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes, Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Entlastung von Unternehmen in Deutschland. Zugleich sind als Maßnahme der Gegenfinanzierung seit 1999 rund 70 Steuerschlupflöcher gestopft und Ausnahmenregelungen eingeschränkt worden, von denen vor allem Spitzenverdiener Nutzen hatten. Zudem wurden Einschränkungen im Bereich der Abschreibungen für Unternehmen erlassen.
Die letzte Stufe der Steuerreform ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz liegt jetzt bei nur noch 15 Prozent (1998: 25,9 Prozent), der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent (1998: 53 Prozent). Damit sind die Steuersätze so niedrig wie noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Stellungnahme des zur Memorandum-Gruppe gehörenden Wirtschaftswissenschaftlers Rudolf Hickel zur Steuerreform 2000.
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