Steuerschlupfloch
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Steuerschlupfloch wird umgangssprachlich die legale Möglichkeit bezeichnet, die Bemessungsgrundlage einer Steuer durch Ausnutzung von „Gesetzeslücken“ zu reduzieren oder sogar auf Null zu senken.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Abgrenzung und Begriff
Der Begriff Steuerschlupfloch ist ein politisches Schlagwort. Eine einheitliche Definition ist daher schwer zu treffen. Weiterhin ist der Begriff Steuerschlupfloch wertend. Eine neutrale Bezeichnung wäre „Steuersparmöglichkeit“.
Zunächst wäre zwischen legalen und illegalen Möglichkeiten der Steuerreduzierung zu unterscheiden. Illegale Möglichkeiten der Steuerreduzierung werden im Artikel Steuerhinterziehung beschrieben und stellen keine „Steuerschlupflöcher“ im Sinne dieses Artikels dar.
Die legalen Möglichkeiten der Steuergestaltung können aufgeteilt werden in
- Nutzung von Regelungen, die aus der Steuersystematik folgen (z.B. Abschreibungen, Werbungskosten o.ä.)
- Steuervergünstigungen (z.B. Arbeitnehmersparzulage oder die Investitionszulage), die bewußt vom Gesetzgeber geschaffen wurden, um bestimmte Lenkungswirkungen (z.B. Investitionen in bestimmten Regionen oder Branchen) zu erreichen.
Umgangssprachlich (oder in der politischen Diskussion) wird (frei nach dem Motto: „Steuerschlupfloch ist, was die anderen absetzen können und mir nicht gefällt.“) eine Vielzahl dieser gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten als „Steuerschlupfloch“ bezeichnet.
In einem engeren Sinn ist ein Steuerschlupfloch eine legale Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem eine Gesetzeslücke genutzt wird. Dies kann entweder eine fehlende Detailregelung des Steuerrechts sein oder ein Regelung, die aufgrund der Komplexität des Steuerrechts für einen völlig anderen Zweck geschaffen wurde.
So sind z. B. Sonntags-, Feiertags und Nachtzuschläge teilweise steuerfrei, auch gut verdienende Profi-Sportler profitieren von dieser Regelung.
Es ist zu beobachten, dass der Gesetzgeber auf die Nutzung der „Steuerschlupflöcher“ regelmäßig mit neuen Gesetzen reagiert. So wurde z.B. die Höhe der steuerfreien Sonntagsarbeitszuschläge begrenzt.
Einer der bekanntesten und schärfsten Kritiker des deutschen Systems der Unternehmensbesteuerung ist Lorenz Jarass. Er greift vor allem die Steuerschlupflöcher für Konzerne an.[1]
[Bearbeiten] Steuerschlupfloch und Gestaltungsmissbrauch
Ein wesentliches Instrument der Finanzbehörden, Steuergestaltungen zu überprüfen (und damit Steuerschlupflöcher zu schließen) liefert § 42 Abgabenordnung (AO) mit dem Begriff des „Gestaltungsmissbrauchs“. Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn der Steuerpflichtige eine rechtlichen Gestaltung zum Zwecke der Steuervermeidung wählt, die wirtschaftlich unangemessen ist (vergl. auch BStBl 2000 II 224, 1990 II 113).
[Bearbeiten] Gesetze zur Schließung von Steuerschlupflöchern
Nahezu mit jedem Jahressteuergesetz wird versucht, Schlupflöcher zu schließen.
- Einführung des Begriffs der Finanzinnovation zur Vermeidung der Umwandlung (steuerpflichtiger) Zinszahlungen in (steuerfreie) Kursgewinne
- Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (2004)
- Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (2006)
[Bearbeiten] Steuerschlupflöcher für Privatpersonen
- die Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- das Geltendmachen von Verlusten aus Medienfonds
- Schiffsbeteiligungen und Windparks (durch die Einführung des § 15 b EStG im Jahr 2005 sind geschlossene Fonds mit steuerlichen Anfangsverlusten (Steuerstundungsmodelle) praktisch abgeschafft worden
- die 1%-Regelung für die Privatnutzung von Firmen-Pkw.
[Bearbeiten] Steuerschlupflöcher für Firmen
[Bearbeiten] Nutzung unterschiedlicher nationaler Steuergesetze
International auftretende Unternehmen können die unterschiedlichen nationalen Steuergesetze und Doppelbesteuerungsabkommen zur Reduzierung ihrer Steuerlast nutzen. Generell wird hierbei versucht, Gewinne der Konzerngesellschaften in Ländern mit hohen Steuersätzen zu Gunsten der Gewinne von Konzerngesellschaften in Niedrigsteuerländern („Steueroasen“) zu reduzieren. Hierzu werden hauptsächlich zwei Instrumente eingesetzt: Die Finanzierung durch Kredite von Konzerngesellschaften aus Niedrigsteuerländern statt Eigenkapital und die Nutzung von überhöhten Verrechnungspreisen zwischen den Gesellschaften.
Ein Beispiel für das erste Instrument ist IKEA Deutschland. Diese Firma spart durch aufgenommene Kredite bzw. den Einsatz von Fremdkapital nach Angaben des WDR ca. 30 Millionen Euro Steuern. Auch das zweite Instrument wird durch IKEA genutzt: Durch das Zahlen von Lizenzgebühren an den Mutterkonzern spart IKEA Deutschland ca. 60 Millionen Euro Steuern pro Jahr. Laut Lorenz Jarass, Professor für Steuerrecht, im WDR-Interview senkt IKEA Deutschland seine Steuern durch das konsequente Ausnutzen von Steuerschlupflöchern von 40 Prozent auf 15 Prozent.[2]
Die Zahlung von Lizenzgebühren und Verrechnungspreisen für Leistungen anderer Konzerngesellschaften unterliegt einer strengen Überwachung durch die Steuerbehörden. Grundsätzlich müssen diese Verrechnungspreise marktgerecht sein, um vom Fiskus anerkannt zu werden. Siehe hierzu: Zins- und Lizenzrichtlinie.
Um eine Kontrolle zu ermöglichen, verpflichtet die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung die betroffenen Unternehmen, die Grundlagen der Kalkulation der Verrechnungspreise aufzuzeichnen. So besteht die Möglichkeit einer Überprüfung der Marktgerechtigkeit im Rahmen der Betriebsprüfung.
Das Vorgehen ist seit dem Jahr 2005 in einem Erlass des Bundesfinanzministeriums (Verwaltungsgrundsätze-Verfahren) geregelt.
[Bearbeiten] Nutzung der unterschiedlichen Besteuerung verschiedener Gesellschaftsformen
Das deutsche Steuerrecht besteuert unterschiedliche Gesellschaftsformen unterschiedlich. So kann ein Wechsel der Rechtsform steuerliche Vorteile bringen. Das gleiche gilt für die Übertragbarkeit von Verlusten vergangener Geschäftsjahre. Diese sind über eine gewisse Zeit auf Gewinne der Folgejahre anrechenbar. So kann der (steuerliche) Verlustvortrag einer Mantelgesellschaft genutzt werden, indem dieser Mantel auf eine Firma mit Gewinnen verschmolzen wird. Auch dem Mantelkauf sind allerdings steuerlich enge Grenzen gesetzt.
[Bearbeiten] Sonstiges
Auch die sofortige Absetzbarkeit von Anschaffungskosten für Umlaufvermögen bei der Einnahmenüberschussrechnung kann ein derartiges Steuerschlupfloch darstellen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Frank Verfürt, Verlustausgleichsverbote im Einkommensteuerrecht
- WDR.de - Ikea spart legal über 80 Millionen Euro Steuern
[Bearbeiten] Einzelnachweise
![]() |
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |