Strandräuber
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Als Strandräuber bezeichnete man jene Küstenbewohner, die bei Stürmen und Schiffsunglücken die an die Strände gespülten Waren (Strandgut) bargen, um diese zu verwerten oder für Geld weiterzuverkaufen. Nach den damaligen Gesetzen war das herrenlose Schiff bzw. das herrenlose Frachtgut das Eigentum des Finders.
Im Gegensatz zu Piraten, die durchaus die gleichen Ziele verfolgten, nämlich an die Ladung fremder Schiffe zu gelangen, griffen sie die Schiffe nicht von See aus an, sondern operierten stets von Land aus.
Weit verbreitet waren die weitgehend passiven Strandräuber, die lediglich den Spülsaum abliefen und auf angespülte Waren lauerten, bevor die Strandvögte dieser habhaft wurden. Brutaler gingen jene Strandräuber vor, die mit falschen Feuern bewusst Schiffe in Untiefen und auf den Strand lockten, dort die Schiffbrüchigen - sofern diese die Strandung überlebten - töteten, um an die Ladung der Schiffe zu gelangen.
Auch wenn das Strandgut als herrenlos galt, war es dem zuständigen Strandvogt abzuliefern. Die Strandvögte hatten dies dann für den Landesherren zu verwerten.
Bemerkenswert erscheint bei der Strandräuberei auch die Tatsache, dass die Kirche meistens diese Aktivitäten duldete, gegen Entgelt oder Naturalien.
Angetrieben waren die meisten Strandräuber durch die an der Küste weit verbreitete Armut unter der einfachen Bevölkerung. Strandgut bot eine willkommene Ergänzung des kargen Einkommens. Großer Reichtum konnte jedoch in der Regel nicht angehäuft werden.
Die Strandräuberei fand erst durch den Bau von Leuchttürmen an den Küsten, die Herausgabe aktueller Seekarten und weitere Navigationshilfen ein Ende.