Trugschluss der Komposition
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Der Trugschluss der Komposition (auch Trugschluss der Verallgemeinerung) bezeichnet in der traditionellen Logik einen Spezialfall des Trugschlusses der Äquivokation, der darin besteht, dass sich ein bestimmter Begriff in den Prämissen auf jedes einzelne Element einer Gesamtheit und in der Conclusio auf die Gesamtheit selbst bezieht.
Beispiel:
Ein solcher Trugschluss liegt vor, wenn man daraus, dass der einzelne Mensch in seinem Erkenntnisvermögen und seiner Erkenntnistätigkeit nur beschränkte Möglichkeiten besitzt, schließt, dass der Mensch, d.h. im Sinne von Menschheit, in seinen Möglichkeiten des Erkenntnisvermögens und der Erkenntnistätigkeit ebenso beschränkt ist.
Sinnverwandt mit diesem Trugschluss ist der logische Fehler Sensus compositi et divisi.
[Bearbeiten] Beispiele aus der Wirtschaft
Oft wird behauptet, dass Unternehmen der produzierenden Wirtschaft, in der "realen" Wirtschaft nicht mehr ihre Gewinne in diese reale Wirtschaft investieren, sondern, weil die Rentabilität in der produzierenden Wirtschaft gesunken sei, stattdessen auf den Finanzmärkten ihre Gewinne profitabel anlegen. Dabei wird übersehen, dass zwar die einzelne Unternehmung des produzierenden Gewerbes diese Entscheidung treffen kann, in das produzierende Gewerbe oder auf den Finanzmärkten zu investieren, nicht aber die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in ihrer Gesamtheit. Auf den Finanzmärkten investierte Geldbeträge können nur Renditen abwerfen, wenn sie von den Finanzmärkten aus wieder weiter in das produzierende Gewerbe, gegebenenfalls auch im Ausland, investiert werden.
Siehe auch Trugschluss der Division, Rationalitätenfalle