Verkehrsteilnehmer
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Verkehrsteilnehmer ist eine Person, die zu Lande, zu Wasser oder in der Luft am öffentlichen Verkehr teilnimmt.
Alle Verkehrsteilnehmer müssen Verkehrsregeln beachten.
[Bearbeiten] Straßenverkehr
Verkehsteilnehmer sind dabei im Straßenverkehr Personen, die öffentliche Straßen, Plätze und Wege (Öffentlicher Verkehrsgrund) benutzen. Die meisten Verkehrsteilnehmer handeln durch das Lenken von Landfahrzeugen. Hierbei müssen sie zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein (vgl. Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, FeV).
Fußgänger und Fahrzeugführer sind die klassischen Verkehrsteilnehmer, aber auch ein Beifahrer kann zum Verkehrsteilnehmer werden, wenn er z. B. dem Fahrer ins Lenkrad greift. Auch ein Tierführer (z.B. Hundeführer) ist ein Verkehrsteilnehmer.
Fahrzeugführer ist derjenige, der die maschinellen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient und dieses in Bewegung setzt.
Weitere Beispiele für Verkehrsteilnahme:
Skateboard-Fahrer; Bauarbeiter, der eine Schubkarre auf der Straße schiebt; Lokomotivführer; Baggerführer, der ein Loch auf der Straße aushebt; Schieben eines Motorrades; Anrollenlassen eines Autos, um es zu starten.
Siehe auch: Verkehrsunfall
[Bearbeiten] Luftverkehr
Im Luftverkehr bedienen sich alle Verkehrsteilnehmer der Luftfahrzeuge.
[Bearbeiten] Schiffsverkehr
Im Schiffsverkehr bedienen sich alle Verkehrsteilnehmer der Wasserfahrzeuge.
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