Volksinitiative
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Die Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie. Sie ist der erste Schritt, mit dem das Volk unmittelbar auf die Einführung, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes oder anderen Gegenstandes der politischen Willensbildung hinwirken kann. Im Verfahren der dreistufigen Volksgesetzgebung ist sie der erste der drei Verfahrensschritte, mit denen das Volk einen verbindlichen politischen Beschluss fassen kann. In der zweistufigen Volksgesetzgebung geht dem Volksbegehren ein Antrag auf Volksbegehren voraus.
Bisweilen werden auch Verfahren, die mit einer unverbindlichen Eingabe an das Parlament enden, als Volksinitiative bezeichnet. In Österreich bezeichnet man diese allerdings als Volksantrag.
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[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland gibt es die Volksinitiative bisher nur in den Bundesländern. Mit einer Volksinitiative können die Bürger ein politisches Vorhaben (z.B. einen Gesetzentwurf) selbst in ein Landesparlament einbringen. Wird innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt, muss sich der Landtag mit dem jeweiligen Anliegen befassen, evtl. Bürger anhören und eine Entscheidung treffen. Bürger haben außerdem das Recht, auch selber einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Die Volksinitiative ist hier die erste Stufe eines dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens. Somit können die Initiatoren der Volksinitiative nach einer Ablehnung durch das Parlament die Durchführung eines Volksbegehrens erwirken. In manchen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) heißt die Volksinitiative formal "Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens".
[Bearbeiten] Österreich
Die Volksinitiative zur Volksgesetzgebung ist in Österreich noch nicht möglich.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz ist die Volksinitiative Teil eines Verfahrens der zweistufigen Volksgesetzgebung. Siehe Volksinitiative (Schweiz).
[Bearbeiten] Europäische Union
In der EU gibt es bisher keine Volksinitiative. In dem 2005 durch die Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa war jedoch eine sogenannte "Volksinitiative" vorgesehen, die allerdings nicht Teil eines Verfahrens der Volksgesetzgebung ist, sondern lediglich die Kommission der Europäischen Union auffordert, im Europäischen Parlament ein bestimmtes Anliegen einzubringen. Diese Volksinitiative ist somit de facto ein Volksantrag.
[Bearbeiten] Literatur
- Hans Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie, Politik ohne Verantwortung - am Volk vorbei. München: Droemer Verlag, 2000, 391 S., ISBN 3-426-27204-0 (darin: Ausgehebelt: Ist direkte Demokratie unerwünscht? S. 210-244)
- Brigitte und Ulrich G. Kliegis: Der Volksentscheid über die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein 1998. In: Hermann K. Heußner; Otmar Jung (Hrsg.): Mehr Demokratie wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte – Praxis – Vorschläge, Mit einem Vorwort von Hans-Jochen Vogel. Im Auftrag des Kuratoriums für mehr Demokratie. München: Olzog Verlag, 1999, 380 S., ISBN 3-7892-8017-8
[Bearbeiten] Weblinks
- Infocenter für direkte Demokratie - Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in den Bundesländern (Mehr Demokratie e.V.)
- www.volksgesetzgebung-jetzt.de - Eine Aktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Deutschland (mit Möglichkeit zur Willensbekundung)
- www.volksgesetzgebung-jetzt.at - Eine Aktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich (mit Möglichkeit zur Willensbekundung)
[Bearbeiten] Siehe auch:
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bürgerinitiative, Direkte Demokratie, Graswurzelbewegung, Mehr Demokratie, Volksbefragung, Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksentscheid, Volksgesetzgebung, Stimmrecht, Wahlrecht