Ablösung
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Ablösung ist ein aus dem 19. Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts. Ablösung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar, und zwar insbesondere die Aufhebung der auf dem Grund und Boden ruhenden privatrechtlichen Lasten und Verpflichtungen dinglicher Art.
Der Begriff wurde im Zusammenhang mit der Aufhebung der bäuerlichen Abhängigkeit im 19. Jahrhundert eingeführt; s.a. Bauernbefreiung, Grundherrschaft. Ablösung bedeutete, dass die pflichtigen Bauern das volle Eigentum an ihren Höfen erst gegen Entschädigungszahlungen an ihre Grundherren erhielten. Die Ablösungen bedeuteten für die Bauern zwar den Übergang zum weitgehend frei nutzbaren Eigentum, war aber auch mit hohen finanziellen Lasten verbunden.
Siehe auch: Grundherrschaft, Leibherrschaft, Zehntherrschaft, Kirchenherrschaft
Im Gegensatz zur mittelalterlichen Wortbedeutung siehe heutiges Ablösungsrecht.
[Bearbeiten] Weblinks
- Ablösung. Artikel in: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl. 1888 ff., Bd. 1, S. 47 f.
[Bearbeiten] Literatur
Dipper, Christof, Die Bauernbefreiung in Deutschland: 1790 - 1850. (Urban-Taschenbücher Stuttgart [u.a.] Fotokopie. Auflage 1980.
Achilles, Walter, Deutsche Agrargeschichte im Zeitalter der Reformen und der Industrialisierung. (Deutsche Agrargeschichte) Stuttgart 1993.