Alkoholfrei
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Als alkoholfrei werden außer Getränken und Speisen, die gar keinen Alkohol enthalten, auch Getränke bezeichnet, deren Alkoholgehalt sehr gering ist. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Vol% Alkohol enthalten. Über diese Grenze hinaus besteht in beiden Ländern eine Kennzeichnungspflicht in Volumenprozent, in Deutschland seit dem 1.Mai 1989. Diese Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln ist in Deutschland in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung geregelt[1].
Getränke mit minimalem Alkoholgehalt können eine Gefahr für die Gesundheit von trockenen Alkoholkranken darstellen. Diese sollten ebenfalls keine Getränke verzehren, die vom Geschmack her alkoholhaltigen Getränken ähnlich sind, wie zum Beispiel alkoholfreien Wein oder alkoholfreies Bier, da Geschmack und Restalkoholmenge einen Rückfall herbeiführen können.
Bei entsprechend großem Genuss von als alkoholfrei gekennzeichneten Getränken, die Alkohol enthalten, können Personen, die Kraftfahrzeuge führen, Probleme bekommen, wenn sie beispielsweise an einem Unfall beteiligt sind und der Blutalkoholgehalt entsprechende Werte aufweist.[2]
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ lmkv § 7b in Verbindung mit Anlage 4 zur lmkv
- ↑ http://www.dhs-intern.de/pdf/Alkohol_im_Strassenverkehr.pdf