Altbischof
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Altbischof (lat. episcopus emeritus) wird in der römisch-katholischen Kirche ein Diözesanbischof nach seinem Ausscheiden aus dem Amt genannt. Er führt weiterhin den Titel und genießt die persönlichen Rechte eines Bischofs, hat aber keine Amtsbefugnisse mehr (emeritum = ohne Recht). So kann ein Altbischof zum Beispiel das Weihesakrament gültig spenden, darf dies jedoch nur mit Erlaubnis oder auf Anweisung des zuständigen Diözesanbischofs tun.
Im römisch-katholischen Kirchenrecht (CIC 1983, can. 401) heißt es:
§1. Ein Diözesanbischof, der das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet hat, wird gebeten, seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten, der nach Abwägung aller Umstände entscheiden wird.
§2. Ein Diözesanbischof, der wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwer wiegenden Grund nicht mehr in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, wird nachdrücklich gebeten, den Amtsverzicht anzubieten.
In der orthodoxen Kirche ist der Rücktritt vom Bischofsamt aus Altergründen unüblich