Amt Partenstein
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Das Amt Partenstein ist ein historisches Amt des Erzbistums Mainz und der Grafschaft Hanau.
[Bearbeiten] Geschichte
Das Amt Partenstein gehörte zunächst zu Grafschaft Rieneck. Von diesen wurde es 1277 zur Hälfte an die Herren von Hanau vererbt. Die andere Hälfte gehörte dem Erzbistum Mainz. Beide Hälften wurden zusammen als Kondominium regiert. 1684 erfolgte dann ein Gebietstausch zwischen der Grafschaft Hanau und dem Erzbistum: Der Hanauer Anteil am Amt Partenstein wurde gegen die hanauische Hälfte des ebenfalls mit Mainz gemeinschaftlichen Amtes Bieber an das Erzbistum abgetreten.
Das Amt Partenstein gelangte in Folge der Säkularisation des Erzbistums Mainz 1803 an das Fürstentums Aschaffenburg, gehörte anschließend mit diesem zum Großherzogtum Frankfurt und fiel 1814 an Bayern.
[Bearbeiten] Bestandteile
Zum Amt Partenstein zählten:
- Nautebach
- Neuendorf (Partenstein)
- Partenstein (Burg u. Stadt)
- Rodenbach
- Wahnebach
[Bearbeiten] Literatur
- Dommerich, Urkundliche Geschichte der allmählichen Vergrößerung der Grafschaft Hanau von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Aussterben des Hauses 1736, in: Mitt. d. Hanauer BezV 1/2 (1860), S. 114f, 128, 195.
- Engelhard, Regenerus, Erdbeschreibung der Hessischen Lande Casselischen Antheiles mit Anmerkungen aus der Geschichte und aus Urkunden erläutert, Teil 2, Cassel 1778, ND 2004, S. 791
- Haase, Franziska, Ulrich I., Herr von Hanau 1281-1306, masch. Diss. Münster 1924, S. 11, 19. [UBMünster: CA 458].
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